
Ein Urteil des Bezirksgericht Nordholland erhält in der Presse viel Aufmerksamkeit, mit Schlagzeilen, in denen berichtet wird, dass das Finanzamt die Kilometerabrechnung aufgrund eines abweichenden Kraftstoffverbrauchs ablehnt.
Privater Gebrauch eines Firmenwagens
Ein Arbeitnehmer, der den Firmenwagen (oder Lieferwagen) privat nutzen darf, muss einen Zuschlag zum Lohn hinzurechnen. Unternehmer müssen diesen Zuschlag zu ihrem Gewinn hinzurechnen.
Dieser Zuschlag beträgt in den meisten Fällen 22% des Listenpreises des (Liefer-)Wagens. Nur für 100% Elektroautos gilt ein niedrigerer Zuschlag (4%).
Für Fahrzeuge, die vor dem 1. Januar 2017 zugelassen wurden, gelten oft noch die alten Zusatzsteuer-Sätze. Siehe unseren Artikel Zuschlag für die private Nutzung eines PKWs – Regelung ab 2017.
Wenn Sie mit Ihrem Dienstwagen weniger als 500 Kilometer privat zurücklegen, müssen Sie diese nicht hinzurechnen. Das Gesetz legt die Beweislast für Ihre begrenzte private Nutzung vollständig bei Ihnen. Und diesen Nachweis müssen Sie zudem überzeugend erbringen. Dazu sollten Sie am besten ein Fahrtenbuch führen. Gegebenenfalls kannst du dafür elektronische Hilfsmittel nutzen, wie beispielsweise ein (vom Finanzamt geprüftes) Black-Box-System.
Es gibt noch einige andere Möglichkeiten, die steuerliche Hinzurechnung zu vermeiden. Letzte Woche berichteten Wir haben euch bereits von einem Geschäftsführer berichtet, der sich selbst verboten hatte, den Firmen-Lieferwagen für private Zwecke zu nutzen. Das wurde vom Finanzgericht zurückgewiesen.
Kilometerstandaufzeichnung
Welche Anforderungen eine Kilometerabrechnung (oder Fahrtenbuchführung) erfüllen muss, ist in Artikel 9 der Durchführungsverordnung zur Einkommensteuer 2001. Wir beschreiben diese Regeln in unserem Artikel: Fahrtenbuch: Erfüllen Sie die Voraussetzungen?.
Wenn du unter den Pauschalbetrag kommen möchtest, musst du die Kilometeraufstellung abschließen. Das bedeutet, dass du alle mit dem Auto zurückgelegten Kilometer in der Aufstellung ausweisen musst. ACHTUNG: Wenn du das ganze Jahr über einen (oder mehrere) Firmenwagen fährst, muss dies für das gesamte Kalenderjahr gelten! Wenn du einen Teil des Jahres einen Firmenwagen fährst, musst du die Obergrenze von 500 Privatkilometern zeitanteilig anwenden (wenn du einen Monat lang einen Firmenwagen fährst, darfst du maximal 1/12 * 500 = 41 Privatkilometer fahren).
Durchschnittlicher Verbrauch
Wenn das Finanzamt Ihre Fahrtenbuchaufzeichnungen überprüft, werden diese oft einer gründlichen Prüfung unterzogen. Und relativ kleine Unstimmigkeiten können sehr weitreichende Folgen haben: eine Nachforderung der Lohnsteuer mit einer Geldbuße, die bis zu 100% der nachgeforderten Steuer betragen kann. Die hohe Beweislast spricht hier eindeutig zugunsten des Finanzamts!
Der Kraftstoffverbrauch des Fahrzeugs ist einer der Punkte, die dabei bewertet werden. In dem Verfahren vor dem Landgericht Noord-Holland sollte der Kraftstoffverbrauch des Fahrzeugs laut Herstellerangaben bei 1:18,9 liegen. Tatsächlich wurde ein Verbrauch von 1:10 bzw. 1:11 erzielt. Es dürfte doch allgemein bekannt sein, dass es fast unmöglich ist, den im Handbuch angegebenen Verbrauch zu erreichen. Der ANWB hatte jedoch in einem Test mit demselben Fahrzeugtyp einen Verbrauch von 1:20 erzielt.
Der Betroffene gab an, dass er bei den Tankvorgängen die Kilometerzahl bewusst falsch eingetragen habe. Grund dafür sei gewesen, dass er die Leasingkosten nicht in die Höhe treiben wollte. Die Steuerbehörde stellte jedoch auch erhebliche Abweichungen zwischen der Kilometerabrechnung und den von der Werkstatt bei Reifenwechseln und Wartungsarbeiten erfassten Kilometerständen fest.
Das Gericht entscheidet, dass das Verhalten des Arbeitnehmers eine Überprüfung der Fahrtenbuchaufzeichnungen unmöglich macht. Damit konnte anhand der Fahrtenbuchaufzeichnungen nicht nachgewiesen werden, dass weniger als 500 Privatkilometer mit dem Dienstwagen zurückgelegt wurden.
Wann gilt eine Fahrt als Geschäftsfahrt?
Die Kilometerabrechnung enthält zwei Einträge, an denen der Mitarbeiter zum Freizeitpark Efteling gefahren ist. Da er zunächst einen Kunden besucht und anschließend zum Efteling gefahren ist, gibt er von der gesamten Strecke nur 11 Kilometer als Privatfahrt an.
Im Dezember stand das Auto eine Zeit lang auf dem Flughafen Schiphol. Da der Mitarbeiter auf dem Weg zum Flughafen Schiphol ein Büro besucht, vermerkt er diese Fahrten als geschäftlich.
In beiden Fällen kommt das Gericht zu dem Schluss, dass der Hauptzweck der Fahrten privater Natur ist. Damit gelten alle zurückgelegten Kilometer als Privatkilometer.
