
Seit 1. April 2017 ein hauptaktionär darf keine rente in eigener verwaltung mehr aufbauen. Welche Möglichkeiten hat der dga?
Pension
Der dga darf ‘wie gewohnt’ eine Rente aufbauen. Allerdings darf er diese nicht mehr bei seiner eigenen GmbH einzahlen. Die Beiträge müssen bei einem zugelassenen Versicherer eingezahlt werden. Diese Mittel werden dann aus dem Vermögen der BV entnommen.
In diesem Zusammenhang wird die dga als Arbeitnehmer der BV betrachtet. Die Rente ist Teil der Vergütung des Arbeitnehmers. Wenn die Rentenprämie auf Rechnung des Arbeitgebers geht, unterliegt sie nicht der Lohn- und Einkommensteuer. Geht die Prämie auf das Konto des Arbeitnehmers, kann sie über die Gehaltsabrechnung des Arbeitgebers vom Lohn abgezogen werden. Der Bruttobetrag der Rentenprämie fließt an den Rentenversicherungsträger. Die Rentenleistungen werden natürlich zu gegebener Zeit versteuert. Damit die Bruttoprämie abgezogen werden kann, muss die Rentenversicherung alle steuerlichen Anforderungen erfüllen.
Annuität
Eine Leibrente ist ähnlich wie eine Rentenversicherung. Die Prämien müssen ebenfalls bei einem zugelassenen Versicherer eingezahlt werden. Darüber hinaus kann die Einzahlung für eine Leibrente aber auch auf ein Treuhandkonto erfolgen. Dann sollten Sie wissen, dass ein Bankkonto etwas ganz anderes ist als eine Versicherungspolice.
Der Abzug der Prämie oder der Einzahlung für eine Rentenversicherung erfolgt nicht über die Gehaltsabrechnung des Arbeitgebers. Es handelt sich um eine Privatangelegenheit des Arbeitnehmers, die in der Einkommenssteuererklärung verarbeitet werden muss. Der Abzug ist in dem Maße zulässig, wie der Spielraum dafür ausreicht. Dieser Spielraum hängt insbesondere von Ihrem Einkommen des Vorjahres und der in diesem Jahr erworbenen Rente ab. Sind Sie neugierig, wie viel Rentenversicherungsbeiträge Sie absetzen können? Der VWGNijhof rechnet es Ihnen gerne vor.
Wenn die Prämie oder die Einlage für eine Rente vom Arbeitgeber zu zahlen ist, wird sie zunächst als Arbeitslohn besteuert. Der Abzug muss dann in der Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers geltend gemacht werden.
Die Auszahlung der Rentenversicherung und die Entnahmen aus dem Treuhandkonto sind zu gegebener Zeit einkommensteuerpflichtig.
Rente und Pensionen
Es ist auch zulässig, sowohl eine Rente aufzubauen als auch eine Prämie für eine Rente zu zahlen oder einzuzahlen. Allerdings wird die angesparte Rente (über den so genannten Faktor A) bei der Berechnung des Spielraums für den Abzug der Prämie oder Einzahlung für die Rente berücksichtigt.
Wenn Sie später eine zusätzliche Rente aufbauen, kann dies dazu führen, dass der frühere Abzug von Prämien oder Einzahlungen für eine Rente rückgängig gemacht wird. Ein großer Vorteil der Rente gegenüber der Verrentung ist, dass die Rente viel mehr Möglichkeiten bietet, steuerfrei für das Alter zu sparen. Außerdem bietet die Rente mehr Möglichkeiten, frühere (Renten-)Defizite auszugleichen.
Netz
Natürlich können Sie auch netto für Ihr Alter sparen. Das kann in Form von Sparguthaben sein, aber auch in Wertpapieren, Immobilien oder anderen Anlageformen. Auch das Unternehmen in Ihrer GmbH kann den Spartopf für Ihr Alter bilden.
Sie sind dann nicht an die starren Steuervorschriften für Renten und Pensionen gebunden. Und Sie können das Geld ausgeben, wann und wie Sie wollen. Andererseits kann Ihnen im Falle eines Unglücks, z. B. eines Konkurses, das in eine Rente oder Pension eingezahlte Geld nicht vollständig entzogen werden.
Mit einem Finanzplanung können Sie klären, welche Mittel für Ihr Alter vorgesehen sind. Die Steuerplanung verhindert, dass Ihre Erträge durch Steuern mehr als nötig abgeschöpft werden. Natürlich können Sie sich für diese Pläne an den VWGNijhof wenden. Sie müssen diszipliniert sein, um die Mittel, die Sie für Ihr Alter vorsehen, nicht vorher aufzubrauchen.
