Unternehmer, die für die Umsatzsteuer die Margenregelung anwenden, müssen für Einkäufe von Privatpersonen über Einkaufsbescheinigungen verfügen.
Margin-Regelung
Die Margenregelung verhindert, dass Mehrwertsteuer auf Mehrwertsteuer gezahlt wird. Wenn eine Privatperson eine Ware, beispielsweise eine Uhr, kauft, zahlt sie dem Lieferanten Mehrwertsteuer. Diese Mehrwertsteuer kann die Privatperson nicht abziehen.
Angenommen, die Uhr wird für 1.210 € gekauft, darin enthalten sind 210 € Mehrwertsteuer. Nach einigen Jahren verkauft die Privatperson die Uhr für 600 € an einen Händler für gebrauchte Uhren. Im Einkaufspreis sind dann noch 105 € Mehrwertsteuer enthalten. Diese Mehrwertsteuer darf der Händler nicht abziehen.
Wenn der Händler die Uhr anschließend für 950 € an eine andere Privatperson verkauft, sind im Verkaufspreis 165 € Mehrwertsteuer enthalten. Auf die Uhr entfallen zu diesem Zeitpunkt insgesamt 270 € Mehrwertsteuer: 105 € + 165 € = 270 €.
Kann der Händler jedoch die Margenregelung anwenden, führt er die Mehrwertsteuer auf die Marge ab. Die Marge beträgt: 950 € – 600 € = 350 €. Die Mehrwertsteuer auf die Marge beläuft sich auf 60 €, sodass sich die auf die Uhr entfallende Mehrwertsteuer insgesamt auf 105 € + 60 € = 165 € beläuft.
Einkaufserklärung
Eine der Voraussetzungen für die Anwendung der Margenregelung ist, dass der Händler von der Privatperson, von der er Waren im Wert von 600 € bezieht, eine Einkaufserklärung erhält. Eine solche Erklärung muss eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen. In einem kürzlich erschienenen Urteil Das Gericht Zeeland-West-Brabant entschied, dass die handschriftliche Eintragung des Begriffs “Margenregelung” auf einer Erklärung nicht ausreicht, um diese Erklärung als gültige Kauferklärung einzustufen.
Das Gericht lässt daher die Nachforderungsbescheide zur Mehrwertsteuer bestehen. Die Verspätungszuschläge (101 TP3T der nachträglich festgesetzten Mehrwertsteuer) setzt das Gericht herab, da die Nachforderungsbescheide bereits erhebliche Auswirkungen hatten, da die geschuldete Mehrwertsteuer höher ist als die erzielte Gewinnspanne, was zur Folge hat, dass der Händler bei den Transaktionen Verluste erleidet.
