Die Regierung teilt in einer Brief der Kammer halten eine Ausweitung des Spendenabzugs für Vereine für nicht wünschenswert.
Antrag
Die Regierung reagiert damit auf einen Antrag, den Inge van Dijk (CDA) im Rahmen der Beratung des Steuerplans 2023 eingereicht hat. Darin wird gefordert, zu prüfen, ob die steuerlichen Möglichkeiten für Spenden an ANBIs auch von Vereinen in Anspruch genommen werden können. Ein wesentlicher Unterschied zwischen einer ANBI (gemeinnützige Einrichtung) und einem Verein besteht darin, dass eine ANBI das allgemeine Gemeinwohl anstrebt, während ein Verein in erster Linie das individuelle Wohl seiner Mitglieder verfolgt.
Bestehende Einrichtungen
Derzeit gibt es bereits steuerliche Vergünstigungen für Spenden an Vereine. Viele Vereine gelten als SBBI (Einrichtung von sozialem Interesse) und können die für SBBI geltenden Befreiungen von der Erb- und Schenkungssteuer in Anspruch nehmen.
Darüber hinaus sind regelmäßige Spenden, die an folgende Einrichtungen geleistet werden, einkommensteuerlich absetzbar: Vereine die:
- nicht der Körperschaftsteuer unterliegen oder davon befreit sind und;
- die volle Rechtsfähigkeit besitzen und;
- mindestens 25 Mitglieder.
Regelmäßige Spenden sind feste, regelmäßige Zahlungen, die mit dem Tod des Gebers enden und die:
- in einer notariellen oder privatschriftlichen Urkunde festgehalten sind und;
- über einen Zeitraum von 5 oder mehr Jahren;
- mindestens einmal jährlich auszahlen.
Das Wesentliche an einer Spende ist, dass sie aus Großzügigkeit erfolgt. Der für die Mitgliedschaft in einem Verein fällige Beitrag ist obligatorisch, und im Gegenzug darf man an den Aktivitäten des Vereins teilnehmen. Der Beitrag gilt daher nicht als (regelmäßige) Spende und ist nicht steuerlich absetzbar.
Seit dem 1. Januar 2023 ist der Steuerabzug für regelmäßige Spenden auf einen Betrag von 250.000 € pro Kalenderjahr begrenzt. Bei steuerlich zusammenveranlagten Partnern gilt diese Obergrenze für die Summe der von diesen Partnern geleisteten regelmäßigen Spenden.
Einmalige (nicht regelmäßige) Spenden an Vereine sind nicht einkommensteuerlich absetzbar. Einmalige Spenden an einen Hilfsstiftung SBBI sind jedoch bei der Einkommensteuer abzugsfähig.
Weitere Informationen zum Verein und zu Steuern findest du in unserem Merkblatt Steuerpflicht von Stiftungen und Vereinen.
