Auf Antrag kann für einen zugewanderten Arbeitnehmer, der über spezifische Fachkenntnisse verfügt, die auf dem niederländischen Arbeitsmarkt Mangelware sind, die 30%-Regelung angewendet werden (30% des Gehalts des Arbeitnehmers kann dann als steuerfreie Aufwandsentschädigung für extraterritoriale Kosten ausgezahlt werden). Bei der Beurteilung der spezifischen Fachkenntnisse werden das Ausbildungsniveau des Arbeitnehmers, die für die Funktion relevante Erfahrung sowie das Vergütungsniveau in den Niederlanden im Verhältnis zum Vergütungsniveau im Herkunftsland des Arbeitnehmers berücksichtigt.
In einem Verfahren wegen der Verweigerung der Gewährung der 30%-Regelung für einen jungen Profifußballer stellte das Berufungsgericht Den Bosch fest, dass die relevante Erfahrung das größte Hindernis darstellt. Nach Ansicht des Gerichts kann die erforderliche Erfahrung nur durch Training und Spiele auf einem Niveau erworben werden, das mit dem der niederländischen Eredivisie vergleichbar ist. Dem Fußballer fehlte eine solche einschlägige Erfahrung. Diese Beurteilung lässt nach Ansicht des Obersten Gerichtshofs keine fehlerhafte Rechtsauffassung erkennen. Das Urteil des Berufungsgerichts war nicht unverständlich und ausreichend begründet.
