Kein Unternehmer ohne Kunden

Ein Zahnarzt entwickelt eine Methode, um Menschen mit Zahnarztangst mit Pferden zu behandeln. Nach sechs Jahren und 278.000 € Verlust verweigert das Finanzamt weitere Abzüge. Das Gericht bestätigt, dass es ohne konkrete Akquisitionspläne und Kunden kein Geschäft gibt. Der Traum bleibt ein Hobby.

Von der Zahnarztpraxis zur Pferdemethode

Bis 2017 führte die Zahnärztin eine erfolgreiche Praxis. Sie entwickelt eine innovative Methode mit Pferden zur Behandlung von Zahnarztangst. Im Jahr 2015 gründet sie zu diesem Zweck ein separates Einzelunternehmen. Nach dem Verkauf der Zahnarztpraxis im Jahr 2017 konzentriert sie sich ganz auf die Pferdemethode. Die Zahlen sind dramatisch. Von 2017 bis 2022 läuft das Geschäft nur mit Verlust. Der Umsatz ist verschwindend gering: 589 € im Jahr 2020, dem Jahr, um das es in diesem Fall geht. Die Zahnärztin hält acht Pferde, vier Ponys, fünf Esel und mehrere Hunde, behandelt aber kaum Kunden.

Steuerbehörden ziehen den Stecker

Im März 2023 schreibt der Inspektor, dass er die Aktivitäten ab 2020 nicht mehr als Einnahmequelle akzeptiert. Der Umsatz ist minimal, während die Kosten in die Höhe schnellen. Eine vernünftige Gewinnprognose ist nicht vorhanden. Der Verlust für 2020 darf nicht abgezogen werden. Die Zahnärztin protestiert. Sie verweist auf ihren Geschäftsplan, die Möglichkeiten für Behandlungen, Fortbildungen und Lizenzen. Die Corona-Pandemie hat ihr einen Strich durch die Rechnung gemacht. Außerdem folgt jede Innovation dem S-Kurven-Modell: erst verlieren, dann wachsen.

Gericht: Potenzial ohne Plan ist unzureichend

Das Gericht stellt fest, dass der Zahnarzt zwar das Ertragspotenzial dargelegt hat, aber nicht erklärt hat, wie er es realisieren will. Es liegen keine konkreten Akquisitionspläne vor. Die Marke ist zwar eingetragen, aber das allein führt noch nicht zu Einnahmen. Auch das im Jahr 2020 geschriebene Buch ist nicht hilfreich. Der Zahnarzt begründet nicht, wie dies zu mehr Kunden führen soll. Das Interesse der zahnärztlichen Welt bleibt vage. Konkrete Kooperationen kommen nicht in die Gänge. Das erwartete Szenario mit Lizenzeinnahmen und Schulungen entpuppt sich als heiße Luft.

Corona und S-Kurve schaffen es nicht

Die Corona-Abwehr schlägt fehl. Auch nach der Pandemie bleiben die Ergebnisse negativ. Im Jahr 2023 beträgt der Verlust immer noch 6.046 €. Auch die S-Kurven-Theorie (erst Innovationsverluste, dann Wachstum) ist nicht überzeugend. Ohne konkrete Ansatzpunkte für den Erfolg bleibt sie Wunschdenken. Die Haltung von Pferden und anderen Tieren ist noch kein Geschäft. Das kann genauso gut privat sein.

Quelle: Haager Appellationsgerichtshof | Rechtsprechung | ECLI:NL:GHDHA:2025:2403 | 28-10-2025
Inhaltsübersicht