Der neue Rahmenvertrag muss nicht auf Studierende und Schüler angewendet werden. Das schreibt Minister Van Gennip in Antworten auf parlamentarische Anfragen.
Rahmenvertrag
In den Plänen zur Arbeitsmarktpolitik (siehe auch unseren Artikel Ende des flexiblen Arbeitsmarktes?) wird der Abrufvertrag durch eine neue Art von Basisvertrag ersetzt. In einem solchen Vertrag muss zwingend ein Mindestarbeitsumfang vereinbart werden, der nicht null Stunden betragen darf, und zwar für einen Zeitraum von höchstens einem Quartal. Arbeitnehmer, die strukturell über ihrem Mindestarbeitsvolumen arbeiten, können sich auf die rechtliche Vermutung hinsichtlich des Arbeitsvolumens berufen (§ 7:610b des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs). Die Verpflichtung, nach 12 Monaten ein festes Arbeitspensum anzubieten, gilt auch für den Basisvertrag (im Rahmen eines Tarifvertrags kann bei bestimmten saisonalen Tätigkeiten von dieser Verpflichtung abgewichen werden).
Studierende und Schüler
Da für Studierende und Schüler nicht die Arbeit, sondern das Studium die Haupttätigkeit ist und der Einstieg in den Arbeitsmarkt durch einen Nebenjob nicht erschwert werden soll, sind Nebenjobs vom Basisvertrag ausgenommen. Studierende und Schüler, die im Jahresdurchschnitt maximal 16 Stunden pro Woche arbeiten (in diesem Fall handelt es sich um einen Nebenjob), können unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin auf der Grundlage des derzeitigen Abrufvertrags arbeiten.
