
Wenn Sie einen Firmenwagen nutzen, wird ein zusätzlicher steuerpflichtiger Vorteil fällig, wenn Sie den Wagen jährlich mehr als 500 Kilometer privat fahren. Je niedriger der CO2-Ausstoß, desto niedriger der Zuschlagssatz. Die beliebten steuerpflichtigen Zusatzleistungen der Kategorien 4%, 7%, 14% und 20% werden auch 2015 bestehen bleiben. Kürzlich wurde jedoch angekündigt, dass diese zusätzlichen Steuersätze im Jahr 2016 teilweise überarbeitet werden. Größere Kfz-Steuerreformen sind erst ab 2017 zu erwarten.
Verschärfung der Kfz-Steuern bis 2016
Es gab bereits Gerüchte, aber jetzt ist klar, dass die Kfz-Steuer in ihrer jetzigen Form ausgedient hat. Um den Sommer 2015 herum wird das Kabinett Vorschläge für die steuerliche Zukunft von Autos vorlegen. Möglicherweise wird dann auch das System der steuerlichen Zusatzleistungen für Firmenwagen überarbeitet. So weit ist es noch nicht. Etwaige Vorschläge können nämlich frühestens am 1. Januar 2017 in Kraft treten. Das Jahr 2016 gilt als Zwischenjahr. Um der Autoindustrie genügend Vorbereitungszeit zu geben, wurden die Änderungen an den Hinzurechnungssätzen für 2016 bereits angekündigt. Diese Änderungen müssen jedoch noch von den beiden Kammern des Bundestages angenommen werden.
2016 Zusatzkategorien
Im Jahr 2016 wird die Zusatzkategorie 7% verschwinden. Diese Kategorie gilt nun für Fahrzeuge mit CO2-Emissionen zwischen 1 und 50 g/km. In den anderen Zusatzkategorien wird es folgende Änderungen geben:
- 4% Zusatz: vollelektrische Fahrzeuge (emissionsfreie Fahrzeuge),
- 15% Zusatz: Fahrzeuge mit CO2-Emissionen zwischen 1- 50 g/km,
- 21% Zusatz: Fahrzeuge mit CO2-Emissionen zwischen 51-106 g/km,
- 25% Zusatz: Fahrzeuge mit CO2-Emissionen über 106 g/km.
Achtung! Zwar werden die Hinzurechnungssätze 2016 erhöht, doch ist dies weniger drastisch als der ursprüngliche Vorschlag von Finanzstaatssekretär Wiebes. Nach heftiger Kritik hat er seine Pläne angepasst. Die oben genannten Hinzurechnungskategorien sind das Ergebnis.
Der Prozentsatz bei Kauf oder Leasing bleibt für einen Zeitraum von maximal 60 Monaten gültig. Für Leasingverträge, die vor dem 1. Januar 2016 abgeschlossen wurden, gilt weiterhin die derzeitige Regelung für den Zuschlag.
Halber Satz bei der Kraftfahrzeugsteuer
Auch bei der Kraftfahrzeugsteuer steht eine Änderung bevor. Für das Übergangsjahr 2016 werden Elektroautos (Null-Emissions-Autos: CO2-Emissionen von 0 g/km) ganz und teilelektrische Autos (CO2-Emissionen von höchstens 50 g/km) zur Hälfte von der Kraftfahrzeugsteuer befreit.
BPM
Bei der BPM (Besteuerung von Personenkraftwagen und Motorrädern) schließlich werden die drei höchsten Tranchen (106-155 g/km; 156-174 g/km und über 174 g/km) erhöht.
