Das Finanzamt versendet Aufforderungsschreiben zur Angabe der tatsächlichen Rendite auf Ihr Vermögen, das in Box 3 (Einkünfte aus Sparen und Kapitalanlagen) besteuert wird. Diese Schreiben erhalten Sie persönlich. Sie werden nicht an Ihren Steuerberater oder Steuerberaterin geschickt, auch nicht, wenn dieser bzw. diese Ihre Steuererklärung eingereicht hat.
Leite die Einladungsschreiben so schnell wie möglich nach Erhalt an deinen Steuerberater weiter! Ohne diesen Brief werden wir keine Maßnahmen ergreifen.
Welche Maßnahme(n) solltest du wann ergreifen?
- Warten Sie, bis Sie vom Finanzamt ein (oder mehrere) Einladungsschreiben erhalten. Natürlich kannst du, wenn du möchtest, in der Zwischenzeit bereits alle Informationen sammeln, die zur Ermittlung deiner tatsächlichen Rendite erforderlich sind. Wir haben eine Liste mit den benötigten Informationen erstellt. Diese Liste findest du hier.
- Leiten Sie jedes Einladungsschreiben unmittelbar nach Erhalt an Ihren Steuerberater weiter, damit dieser rechtzeitig Maßnahmen ergreifen kann. Die Frist für die Einreichung des Formulars „Opgaaf Werkelijk Rendement“ beginnt nämlich mit dem Datum des Schreibens. Diese Frist beträgt 12 Wochen, es sei denn, Sie haben Ihre Steuererklärung über eine BECON-Nummer eingereicht (dann beträgt die Frist 26 Wochen). Wenn Sie die Aufforderung im Rahmen der (weiteren) Begründung eines eingereichten Widerspruchs erhalten, beträgt die Frist in allen Fällen nur 12 Wochen.
Was machen wir?
- Nachdem wir Ihr Einladungsschreiben erhalten haben, können wir eine Schnellprüfung durchführen, um grob zu beurteilen, ob Ihre tatsächliche Rendite möglicherweise niedriger ist als die besteuerte (pauschale) Rendite. Selbstverständlich prüfen wir dabei, ob die zu erwartenden Kosten für die Datenerhebung und das Ausfüllen des Formulars geringer sind als die zu erwartende Steuerrückerstattung.
- Wenn Sie ebenso wie wir der Meinung sind, dass es sich lohnt, das OWR-Formular einzureichen, können Sie uns beauftragen, dies für Sie zu erledigen. Wir bitten Sie dann, die für die Ermittlung der tatsächlichen Rendite erforderlichen Informationen (siehe die oben bereits genannte Liste) zusammenzustellen und uns zuzusenden.
Keine falschen Hoffnungen
Die Korrekturmaßnahmen in Bezug auf Box 3 finden große Beachtung. Dennoch gehen wir davon aus, dass viele nicht für eine Senkung der Einkommensteuer in Box 3 in Frage kommen werden. Dies liegt an den spezifischen Vorschriften, die für die Ermittlung der tatsächlichen Rendite gelten.
- Wir müssen die Summe aller Vermögensbestandteile in Box 3 betrachten (nicht einzelne Vermögenswerte und Schulden).
- Wertänderungen (realisierte und nicht realisierte) werden als tatsächliche Rendite berücksichtigt (bei Wohnimmobilien wird die Wertänderung anhand des WOZ-Werts ermittelt).
- Kosten dürfen nicht berücksichtigt werden (Zinsen auf Schulden hingegen schon).
- Die Rendite von Verlustjahren wird nicht mit der Rendite von Jahren mit positiver Rendite verrechnet.
