Feld 3 = übermäßige Belastung

Appellationsgericht Amsterdam hat kürzlich entschieden, dass die Erhebung der Einkommensteuer auf Spar- und Kapitalerträge (Box 3) eine übermäßige Belastung darstellt. Es geht um ein (Masseneinwand-)Verfahren, das von der Bund der Steuerzahler.
Aber die Suppe wird (noch) nicht so heiß gegessen, wie sie serviert wurde. Das Gericht räumt dem Gesetzgeber nämlich etwas Zeit ein, um das Gesetz in diesem Punkt zu ändern.

Übermäßige Belastung

Das Verfahren betraf einen Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2014. Die Standarderklärung, auf der die Steuer in Feld 3 in diesem Jahr berechnet wird, lautet 4%. Nach Ansicht des Gerichts konnte eine Einzelperson eine solche Erklärung im Jahr 2014 jedoch nicht abgeben. Dies machte die Steuer zu einer übermäßigen Belastung.

Durchführbare Renditen

Aus den parlamentarischen Erläuterungen zur Einführung der Box 3 leitet das Gericht ab, dass der Gesetzgeber mit der Festlegung der Höhe der Pauschalrendite beabsichtigte, dass diese Rendite für einen privaten Anleger, der wenig Risiko eingehen will, machbar sein sollte. Anlagen in Aktien und Immobilien passen dazu nicht. Der Rechnungshof orientiert sich daher an Anlagen in Sparkonten und Staatsanleihen. Und dabei berücksichtigt der Hof die reale Rendite. Das bedeutet, dass auch die Inflation berücksichtigt wird.

Damit scheint der Amsterdamer Court of Appeal einen anderen Weg einzuschlagen als der Supreme Court bisher getan hat. Ob der Oberste Gerichtshof die Möglichkeit erhält, “umzukehren”, ist noch nicht klar. Da das Berufungsgericht keine Konsequenzen an seine Schlussfolgerung knüpft, muss Finance keine Kassationsbeschwerde einlegen.

Feld 3 ändern

Der Gerichtshof gibt dem Gesetzgeber die Möglichkeit, die übermäßige Belastung rückgängig zu machen. Nur in 2017 hat der Gesetzgeber zu diesem Zweck Maßnahmen ergriffen, indem er die Berechnung der Standardrendite angepasst und das steuerfreie Kapital erhöht hat. Eine weitere derartige Anpassung wurde mit Wirkung vom 1. Januar 2018 vorgenommen.

Ob diese Anpassungen ausreichen, um sicherzustellen, dass die Steuerrichter keine Konsequenzen aus der übermäßigen Belastung ziehen, die die Abgabe in Feld 3 jetzt für viele Steuerzahler darstellt, wird die Zukunft zeigen. Die Regierung Rutte III hat angekündigt, zu untersuchen, wie die Abgabe in Feld 3 an die tatsächliche Steuererklärung gekoppelt werden kann. Vielleicht wäre es klug, mit dieser Studie voranzukommen.

Massiver Einwand

Sollte das alles nicht ausreichen und das Finanzgericht die Box-3-Abgabe aufheben. Dann werden alle Steuerzahler davon profitieren. Denn die Einsprüche als Masseneinwand benannt worden sind, gilt das Ergebnis der Verfahren für alle Steuerpflichtigen.

Übrigens haben sich viele Steuerzahler längst für Eier entschieden und ihr Vermögen aus Box 3 in eine GmbH (oder einen offenen Investmentfonds) verlagert.

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