
Bei vielen Darlehen zur Finanzierung des Eigenheims wird auch eine Kapitalversicherung abgeschlossen. Damit soll das in dieser Eigenheim-Kapitalversicherung (KEW) angesparte Kapital zur Tilgung des Darlehens verwendet werden.
Kapitalversicherung
Bei einer Kapitalversicherung zahlen Sie in der Regel monatlich, vierteljährlich oder jährlich eine Prämie. Die Versicherungsgesellschaft legt diese Prämien an oder vergütet Zinsen darauf. Bei Ablauf der Laufzeit (bei Fälligkeit) der Versicherung wird Ihnen das angesparte Kapital ausgezahlt.
Sparkonto
Eine Alternative zur Kapitalversicherung für Eigenheime (KEW) ist das Sparkonto für Eigenheime (SEW). Sie zahlen dann keine Prämie, sondern zahlen jeden Monat, jedes Quartal oder jedes Jahr einen Betrag auf ein Sparkonto bei einer Bank ein. Bei Ablauf der Laufzeit des SEW wird Ihnen das Guthaben auf dem Sparkonto ausgezahlt.
Einkommen
Das Einkommen aus einer KEW oder SEW ergibt sich aus der Differenz zwischen den gezahlten Prämien bzw. Einzahlungen und dem ausgezahlten Kapital.
Beispiel
Sie zahlen 20 Jahre lang jeden Monat 100 € Beitrag ein. Die insgesamt eingezahlte Beitragssumme beträgt dann: 240 * 100 € = 24.000 €.
Bei Ablauf zahlt die Versicherungsgesellschaft das angesparte Kapital in Höhe von 30.000 € an Sie aus.
Ihr Einkommen aus der Kapitalversicherung beträgt dann: 30.000 € – 24.000 € = 6.000 €.
Zu diesem Beispiel ist anzumerken, dass in der Praxis nicht der gesamte Beitrag in Höhe von 100 € angelegt wird. Aus dem Beitrag werden beispielsweise vorab die Kosten der Versicherungsgesellschaft sowie die Beiträge für Zusatzversicherungen bezahlt.
Ausnahmeregelungen
Die Erträge aus einer Auszahlung aus einem KEW oder SEW unterliegen nicht der Einkommensteuer, wenn:
- die Leistung nicht mehr als € 36.800 und Sie für mindestens 15 Jahre Beitrag gezahlt oder eingezahlt hat;
- die Leistung nicht mehr als € 162.000 und Sie für mindestens 20 Jahre Beitrag gezahlt oder eingezahlt hat.
Weitere Voraussetzungen für die Anwendung der Befreiung sind:
- Die höchste Jahresprämie darf dabei höchstens das Zehnfache der niedrigsten Jahresprämie betragen;
- Die Befreiung gilt, sofern die Auszahlung tatsächlich zur Tilgung des Eigenheimkredits verwendet wird.
Beispiel
Der Hausbesitzer aus dem vorigen Beispiel zahlt im ersten Jahr eine Prämie von 10.000 €. In den folgenden Jahren zahlt er monatlich 100 €.
Die höchste Jahresprämie beträgt dann 10.000 €. Die niedrigste: 12 × 100 € = 1.200 €.
Das Zehnfache der niedrigsten Jahresprämie ergibt: 10 * 1.200 € = 12.000 €.
Fazit: Die höchste Jahresprämie betrug weniger als das Zehnfache der niedrigsten Jahresprämie. Der Freibetrag findet Anwendung.
Abfindung
Hausbesitzer in finanziellen Schwierigkeiten müssen das Kapital in ihrem KEW oder das Guthaben auf ihrem SEW manchmal vor Ablauf der Laufzeit abheben. Wenn dann nicht über einen Zeitraum von 15 oder 20 Jahren Beiträge gezahlt oder eingezahlt wurden, ist die Auszahlung nicht von der Einkommensteuer befreit. Selbstverständlich sind Steuern nur dann zu zahlen, wenn mit der KEW oder SEW unter dem Strich eine positive Rendite erzielt wurde.
Zeitliche Beschränkungen finden keine Anwendung
Die oben beschriebenen erforderlichen Beitragszahlungszeiträume werden als Zeitdruck genannt. In den nachstehend aufgeführten Fällen gelten diese Fristen nicht. Das bedeutet, dass die Leistung aus der KEW oder SEW steuerfrei ist, obwohl nicht mindestens 15 bzw. 20 Jahre lang Beiträge gezahlt oder eingezahlt wurden.
Diese Situationen sind:
- Beendigung der steuerlichen Partnerschaft (z. B. bei Scheidung);
- als Schuldnerberatung angeboten wird;
- Verkauf der eigenen Wohnung, wobei unmittelbar eine neue eigene Wohnung zur Verfügung steht (Auszahlung von KEW oder SEW innerhalb von 6 Monaten nach Veräußerung der Wohnung);
- wenn die Kosten für die eigene Wohnung nicht mehr bezahlt werden können (nach Einschätzung einer dafür zuständigen Stelle der Steuerbehörde in Den Haag).
