Sozialminister Van Gennip berichtete in einer Schreiben dem Parlament mit, dass das Kabinett Möglichkeiten zur Modernisierung der Vorschriften für die Reisekostenerstattung prüft.
Ausgleichszahlungen?
Seit geraumer Zeit führen die explodierenden Treibstoffpreise dazu, dass eine Erhöhung der Reisekostenvergütung für Arbeitnehmer gefordert wird. In unserem Artikel Die Reisekostenvergütung muss erhöht werden erläutern wir die wichtigsten Regeln für steuerfreie Reisekostenerstattungen.
Natürlich konzentrieren sich die Pfeile hauptsächlich auf den Höchstbetrag der Kilometerpauschale: 0,19 € pro Kilometer. Bis zu diesem Betrag kann der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern die Kosten für Geschäftsreisen (einschließlich Pendeln) steuerfrei erstatten, da für Lohnsteuerzwecke eine gezielte Befreiung gilt. Zahlt der Arbeitgeber einen höheren Erstattungsbetrag als 0,19 € pro Kilometer für Dienstreisekosten, unterliegt der Mehrbetrag der Lohnsteuer.
Nur variable Kosten
Van Gennip betont wie ihre Vorgänger, dass mit der Kilometerpauschale von 0,19 € nur die variablen Kosten (steuerfrei) erstattet werden sollen. Nach einigem Hin und Her kommt sie in ihrem Schreiben zu dem Schluss, dass diese Kosten in letzter Zeit höchstwahrscheinlich angestiegen sind. Sie geht davon aus, dass dies von Arbeitnehmer zu Arbeitnehmer sehr unterschiedlich sein kann. So kann es zum Beispiel sein, dass ein Arbeitnehmer mit dem Fahrrad statt mit dem Auto zur Arbeit fährt.
Maximale Erstattung
Nach den Steuervorschriften können Arbeitgeber (höchstens) 0,19 € pro Kilometer steuerfrei für Dienstreisekosten erstatten. Aber bei weitem nicht alle Arbeitgeber machen von dieser Möglichkeit vollen Gebrauch. Die Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, den steuerlichen Höchstbetrag zu zahlen. Das Bundeskabinett prüft unter anderem, inwieweit der Höchstbetrag der Erstattung gezahlt wird. Soweit dies nicht der Fall ist, bringt die Erhöhung des Höchstbetrags den Arbeitnehmern offensichtlich nicht viel. Es ist Sache von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, dies in (kollektiven) Vereinbarungen zu regeln.
