
Das schreibt das „Financieel Dagblad“ in einem Ende März veröffentlichten Artikel. Staatssekretär Vijlbrief vom Finanzministerium schreibt in Antworten auf parlamentarische Anfragen dass die Steuerbehörde nicht prüft, ob Steuererklärungen zu dem für den Bürger optimalen Ergebnis führen.
Gemeinsame Einkommensbestandteile
Es geht um die Möglichkeit, dass steuerliche Partner bestimmte gemeinsame Einkommensbestandteile frei untereinander aufteilen können. Die einzige Voraussetzung ist, dass der gesamte Einkommensbestandteil im Einkommen enthalten sein muss. Treffen die Partner keine Wahl, werden gemeinsame Einkommensbestandteile im Verhältnis 50:50 aufgeteilt.
Die frei verfügbaren gemeinsamen Einkommensbestandteile sind:
- steuerpflichtiges Einkommen aus der eigenen Wohnung;
- Einkünfte aus einer wesentlichen Beteiligung (Box 2);
- Unterhaltspflichten;
- spezifische Gesundheitskosten;
- Wochenendausflüge für Menschen mit Behinderung;
- Ausbildungskosten;
- steuerlich absetzbare Spenden;
- die Bemessungsgrundlage für Einkünfte aus Sparen und Kapitalanlagen (Box 3);
- die als Quellensteuer anzurechnende Dividendensteuer.
Auswahl von
Steuerlich verbundene Partner können die von ihnen gewünschte Aufteilung wählen, bis der endgültige Steuerbescheid für einen der beiden unwiderruflich ist. Ein Steuerbescheid ist unwiderruflich, wenn die Einspruchsfrist ungenutzt abgelaufen ist. Die Einspruchsfrist endet 6 Wochen nach dem Datum des Bescheids.
Im Allgemeinen wird die Wahl in den Steuererklärungen getroffen. Mit der Software, die zur Erstellung der Steuererklärung verwendet wird, kann die Wahl der Aufteilung getroffen werden. Kommerzielle Steuererklärungssoftware enthält in der Regel ein Tool, mit dem die steuerlich optimale Aufteilung berechnet werden kann. Die Software der Steuerbehörde enthält kein solches Tool.
Die finanziellen Auswirkungen dieser Entscheidung reichen von ein paar Zehnern bis zu mehreren Tausend Euro. Es kann sich also durchaus lohnen, dies genau zu prüfen (oder prüfen zu lassen). Welche Aufteilung am vorteilhaftesten ist, hängt von der konkreten Situation ab. Neben dem Steuersatz spielen auch die Steuerfreibeträge eine Rolle, deren Höhe ebenfalls vom Einkommen abhängt. In den Steuerklassen 2 und 3 sind die Steuersätze proportional, aber in Steuerklasse 3 lässt sich im Rahmen der Berechnung der pauschalen Rendite ein Vorteil erzielen (bzw. ein Nachteil vermeiden).
Eine manchmal übersehene Folge einer gewählten Aufteilung kann sein, dass der eine Steuerpartner Steuern zahlt, auf die Steuerzinsen berechnet werden, während der andere Partner eine Steuerrückerstattung erhält, die nicht um Steuerzinsen erhöht wird.
