Ist die Mehrwertsteuer auf einer Quittung abzugsfähig?

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Ein mehrwertsteuerpflichtiger Unternehmer kann die Mehrwertsteuer auf seine Einkäufe als Vorsteuer abziehen. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Mehrwertsteuer auf einer Rechnung ausgewiesen ist, die den Rechnungsanforderungen entspricht. Eine der Anforderungen an eine Rechnung ist, dass Name, Adresse und Wohnort (NAW-Daten) des Abnehmers auf der Rechnung angegeben sind. Auf einem Kassenzettel sind die NAW-Daten des Abnehmers in der Regel nicht aufgeführt. Dennoch kann die Mehrwertsteuer auf diesem Kassenzettel unter bestimmten Voraussetzungen als Vorsteuer abgezogen werden.

Vereinfachte Rechnung
Wenn der Rechnungsbetrag (einschließlich Mehrwertsteuer) 100 € nicht übersteigt, ist es möglich, den Mehrwertsteuerabzug auf der Grundlage einer vereinfachten Rechnung geltend zu machen. Eine vereinfachte Rechnung muss folgende Angaben enthalten:

1. Ausstellungsdatum;
2. Name und Anschrift des Lieferanten oder Dienstleisters;
3. Welche Waren oder Dienstleistungen wurden geliefert?;
4. den zu zahlenden Mehrwertsteuerbetrag oder die Angaben, anhand derer dieser Mehrwertsteuerbetrag berechnet werden kann.

Ein Kassenzettel enthält in der Regel alle Angaben, die für eine vereinfachte Rechnung vorgeschrieben sind. Wenn der Betrag auf dem Kassenzettel 100 € (inklusive Mehrwertsteuer) nicht übersteigt, kann die Mehrwertsteuer auf diesem Kassenzettel als Vorsteuer abgezogen werden. Sie müssen daher nicht um eine Rechnung bitten, die alle übrigen Rechnungsanforderungen erfüllt.
Sie müssen jedoch glaubhaft darlegen können, dass die Ihnen auf der vereinfachten Rechnung in Rechnung gestellten Waren oder Dienstleistungen im Rahmen Ihrer unternehmerischen Tätigkeit erworben wurden.

Achtung! Bei Lieferungen und Dienstleistungen außerhalb der Niederlande können Sie in der Regel keine vereinfachte Rechnung ausstellen.

Vorsteuerabzug
Ob Sie die auf dem Kassenbeleg ausgewiesene Mehrwertsteuer vollständig abziehen können, hängt von den von Ihnen erbrachten Lieferungen oder Dienstleistungen ab. Sind diese vollständig mehrwertsteuerpflichtig, können Sie Ihre Vorsteuer vollständig abziehen. Bei vollständig steuerbefreiten Lieferungen oder Dienstleistungen können Sie Ihre Vorsteuer überhaupt nicht abziehen. Bei gemischten Lieferungen oder Dienstleistungen können Sie Ihre Vorsteuer teilweise abziehen. Für weitere Informationen zu Ihrer individuellen Situation wenden Sie sich bitte an uns.

Tankgutscheine
Bei Tankgutscheinen im Wert von 100 € oder mehr (inklusive Mehrwertsteuer) ist die Vorsteuer ebenfalls abzugsfähig, auch wenn die Adressdaten des Abnehmers fehlen. Voraussetzung hierfür ist, dass anhand der Zahlungsweise nachvollziehbar ist, wer der Abnehmer ist. Dies kann beispielsweise dadurch geschehen, dass der Kraftstoff mit einer auf den Namen des Unternehmens ausgestellten Bankkarte, Kreditkarte oder Tankkarte bezahlt wird.

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