Ist ein nicht realisierter Gewinn eine Rendite?

Die Gericht in Den Haag glaubt schon. Es liegt auf der Hand, dass der Oberste Gerichtshof hierüber das endgültige Urteil fällen wird.

Gold

Der vor dem Gericht verhandelte Fall betrifft eine Frau, deren in Box 3 (Einkünfte aus Sparen und Kapitalanlagen) besteuertes Vermögen am 1. Januar 2018 aus Bank- und Sparguthaben (95.428 €) und sonstigen Vermögenswerten (33.873 €). Bei den sonstigen Vermögenswerten handelt es sich um Bargold, das am 31. Dezember 2018 einen Wert von 34.574 € hatte. Es liegt somit ein nicht realisierter Wertzuwachs von 701 € vor.

Beruf

Die Erben der Frau machen vor Gericht geltend, dass die Steuerbehörde aufgrund des Weihnachtsurteil Die gewährte Wiedergutmachung führt zu einem zu hohen Einkommen. Die Steuerbehörde hat dieses Einkommen auf der Grundlage der Regeln für die Wiedergutmachung (die pauschale Sparvariante) auf 1.479 € berechnet. Die tatsächlichen Zinsen auf die Bank- und Sparguthaben beliefen sich 2018 auf lediglich 38 €.

Das Gericht entscheidet, dass die Einkünfte aus Sparen und Kapitalanlagen herabgesetzt werden müssen, dabei jedoch die nicht realisierten Gewinne aus dem physischen Gold zu berücksichtigen sind. Die Einkünfte aus Box 3 müssen daher nach Ansicht des Gerichts auf 38 € + 701 € = 739 € festgesetzt werden.

Wir sind gespannt, ob der Oberste Gerichtshof dem Gericht in dieser Frage folgen wird.

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