Ipad ist doch kein Computer

20140930_iPad und Gesetze bündeln weit 2

Um Arbeitnehmern einen Computer steuerfrei zur Verfügung zu stellen, muss das Gerät plausibel für 90% oder mehr geschäftliche Nutzung verwendet werden. Für ein (mobiles) Telefon (Kommunikationsgerät) ist eine geschäftliche Nutzung von 10% bereits ausreichend. Offensichtlich ist die Beweislast für (mobile) Kommunikationsgeräte viel leichter zu erfüllen als für Computer.

Das Finanzgericht ist der Ansicht, dass ein Ipad (oder ein anderes Tablet) ein Computer ist, zumindest wenn die Bildschirmdiagonale des Geräts 7 Zoll (17,78 cm) oder mehr beträgt. Die Rechtbank Haarlem stimmte dem Ende 2012 zu, aber der Hof Amsterdam hat nun entschieden, dass ein Ipad seiner Ansicht nach tatsächlich ein Kommunikationsgerät ist.

Das Finanzgericht wird höchstwahrscheinlich nicht dabei stehen bleiben und den Obersten Gerichtshof um eine Stellungnahme bitten. Das wird dann übrigens ein Nachhutgefecht bedeuten. Denn wenn das Erforderlichkeitskriterium des Gesetzentwurfs 2015 im Rahmen der Werbungskostenregelung (WKR) eingeführt wird, wird die Unterscheidung zwischen Computern und Kommunikationsmitteln nicht mehr relevant sein. Siehe dazu unser Merkblatt zur Werbungskostenregelung. Es ist beabsichtigt, das Erforderlichkeitskriterium in der WKR ab dem 1. Januar 2015 anzuwenden.

Das Gericht ist der Ansicht, dass die Funktionen Telefonie, Textnachrichten, E-Mail und Internetnutzung auf dem Ipad in jedem Fall in den Bereich der Kommunikation fallen. Der Umstand, dass es möglich ist, längere Texte auf dem Ipad mittels der auf dem Touchscreen erscheinenden Tastatur einzugeben, steht dem nicht entgegen, da die Eingabe solcher Texte auf dem Ipad wesentlich schwieriger ist als auf einem Desktop-PC oder Laptop. Zweifelsohne wird das Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof fortgesetzt werden.

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