
Der Oberste Gerichtshof hat sich geäußert und entschieden, dass ein Ipad (das Gleiche gilt natürlich auch für ein ähnliches Gerät) für steuerliche Zwecke als Computer eingestuft wird. Damit folgt der Oberste Gerichtshof dem Generalanwalt, über dessen Schlussanträge wir bereits in dem folgenden Artikel berichtet haben Ipad ist immer noch ein Computer. Über das Verfahren vor dem Amsterdamer Berufungsgericht berichteten wir in dem Artikel Ipad ist doch kein Computer.
Dabei handelt es sich um ein Nachhutgefecht, denn nach der Arbeitskostenverordnung (WKR) spielt die Unterscheidung zwischen Computer und Telefon keine Rolle mehr. Seit 2015 sind alle Arbeitgeber verpflichtet, die WKR anzuwenden. Seit 2015 kann ein Ipad steuerfrei zur Verfügung gestellt werden, wenn das Gerät für den Arbeitnehmer zur Ausübung seiner Tätigkeit hinreichend notwendig ist (Erforderlichkeitskriterium).
Aber es ist natürlich klar, dass das Finanzamt seinen Sieg in diesem Fall in Form von rückwirkenden Lohnsteuerbescheiden für alte Jahre in naher Zukunft einkassieren wird.
Wozu diente diese Unterscheidung überhaupt? Ein Computer konnte steuerfrei erstattet oder zur Verfügung gestellt werden, wenn es plausibel war, dass das Gerät vom Arbeitnehmer für 90% oder mehr geschäftliche Zwecke genutzt wurde. Eine Beweislast, die in Bezug auf Ipads angesichts der Art des Geräts (der Nutzung) im Allgemeinen sehr schwer zu erfüllen sein wird. Die Erstattung oder Bereitstellung eines (Mobil-)Telefons ist dagegen bereits steuerfrei, wenn plausibel ist, dass es für 10% oder mehr geschäftlich genutzt wurde.
