Investitionsabzug für die Einrichtung von Arbeitszimmern?

Investitionsabzug für Büroausstattung VWGNijhof

Der Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer ist für Unternehmer seit 2017 weiter eingeschränkt. Was bedeutet das für den Investitionsabzug von Einrichtungsgegenständen?

Einschränkung auch für Mieter

Die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer sind nur dann absetzbar, wenn es sich um ein selbstständiges Arbeitszimmer handelt. Das bedeutet, dass Sie den Raum auch an Dritte vermieten können. Voraussetzung dafür ist, dass der Raum über einen eigenen Eingang und sanitäre Anlagen verfügt. Außerdem müssen Sie in oder aus dem Arbeitszimmer ausreichende Einkünfte erzielen. Seit diesem Jahr gilt dieser begrenzte Abzug auch für Mieter.

Abzug auch für die Niederlassung begrenzen

Wenn der Abzug für Ihr häusliches Arbeitszimmer nicht möglich ist, gilt dies auch für dessen Einrichtung. Sie können also z. B. die Kosten für einen Schreibtisch oder eine Lampe nicht von Ihrem Gewinn abziehen. Wenn ein Abzug möglich ist, dann gilt dies auch für die Einrichtungskosten.

Tipp: Ihr Computer und ähnliche Geräte zählen nicht zur Ausstattung des Büros. Ein Abzug der Kosten ist daher möglich.

Investitionsabzug für Büromöbel

Die Tatsache, dass Einrichtungskosten in der Regel nicht zu einem Gewinnabzug führen, steht dem Investitionsabzug nicht entgegen. Sie können also einen Investitionsabzug für die Einrichtungskosten erhalten, auch wenn das Büro nicht selbständig ist. Allerdings müssen Sie die üblichen Bedingungen für den Investitionsabzug erfüllen.

Achtung! Für den Investitionsabzug für Kleininvestitionen ist es besonders wichtig, dass Sie mehr als 2.300 € im Jahr und weniger als 312.176 € (Zahlen von 2017) investieren. Den Abzug erhalten Sie nur für Wirtschaftsgüter, die 450 € oder mehr kosten. Außerdem müssen Sie das Betriebsvermögen in Ihr Betriebsvermögen einbeziehen.

Höhe des Investitionsabzugs

Der Investitionsabzug verringert sich relativ, wenn Ihre Gesamtinvestitionen in einem Jahr steigen. Bis zu einer Investitionssumme von 56.192 € beträgt der Abzug 28%.

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