
Wenn Sie Ihr Anlagevermögen in eine GmbH einbringen möchten, sollten Sie dies vorzugsweise kurz vor Jahreswechsel tun. Der Grund für die Einbringung Ihres Vermögens in eine GmbH ist die Vermeidung der hohen Einkommensteuer in Box 3. Lesen Sie dazu unseren Artikel “Box 3 im Jahr 2017: Sie können den Schaden noch begrenzen“. Die Jahreszahlen können Sie um 1 erhöhen. Dann passt der Artikel hervorragend zur Situation im Jahr 2017/2018. Die Steuerpläne für 2018 sehen in diesem Punkt nämlich keine Änderungen vor.
Anstelle einer GmbH kannst du Box 3 auch völlig legal umgehen, indem du eine offener Fonds auf gemeinschaftlicher Basis (OFGR).
Kasten 3: Stichtag
Die Steuerbemessungsgrundlage für Box 3 wird jeweils am 1. Januar eines Jahres festgelegt. Um der Besteuerung in Box 3 zu entgehen, musst du das Anlagevermögen daher vor dem 1. Januar in die BV (oder in den OFGR) einbringen.
Da bei der BV und der OFGR die tatsächlich mit dem Anlagevermögen erzielte Rendite besteuert wird, ist es vorteilhaft, die Einlage so kurz wie möglich vor Jahreswechsel vorzunehmen.
Fraus legis
Die Bezirksgericht Zeeland-West Brabant hat kürzlich entschieden, dass bei der Einbringung des Anlagevermögens zum 31. Dezember 2012 kein „fraus legis“ vorlag. „Fraus legis“ ist der juristische Begriff für Rechtsmissbrauch.
Der Fall betrifft einen 79-Jährigen, der Ende 2012 eine GmbH gründet und dort einen Betrag von 1.500.000 € als Agio einzahlt. Dieser Betrag wird am 31. Dezember 2012 auf das Treuhandkonto eines Notars überwiesen. Von diesem Konto aus überweist der Notar den Betrag am 21. Januar 2013 auf das Bankkonto der GmbH.
Nach Angaben der Steuerbehörde gehörte der eingezahlte Betrag am 1. Januar 2013 noch zur Bemessungsgrundlage von Box 3. Die Steuerbehörde führt hierfür zwei Argumente an:
- Der Betrag gehört faktisch noch zum Vermögen des Betroffenen;
- Die Gründung einer GmbH durch eine 79-jährige Person und die Einzahlung kurz vor dem Stichtag für Box 3 dienten ausschließlich dem Zweck, die Erhebung der Einkommensteuer in Box 3 zu umgehen (mit anderen Worten: Rechtsmissbrauch).
Das Gericht weist diese Argumente zu Recht zurück. Durch die Einzahlung auf das Qualitätskonto des Notars mit der Anweisung, den gesamten Betrag als Agio weiterzuleiten, gehörte der Betrag nicht mehr zum Vermögen des 79-Jährigen.
Und der Gesetzgeber hat sich für Box 3 bewusst für ein System mit einem einzigen Stichtag entschieden. Teil dieses Systems sind Vorschriften, die das sogenannte “Boxhopping”… verhindern sollen. Unter ‚Boxhopping‘ versteht man die Entnahme von Vermögen aus Box 3 kurz vor dem Stichtag, das kurz nach dem Stichtag wieder in Box 3 zurückfließt.“.
Beitrag des Unternehmens
Wenn Sie ein Unternehmen reibungslos in eine GmbH überführen möchten, ist der 1. Oktober ein entscheidender Stichtag. Die Einbringung kann steuerlich rückwirkend zum 1. Januar gelten, wenn eine Absichtserklärung oder ein Vorvertrag vor dem 1. Oktober beim Finanzamt registriert wurde. Dieses Datum ist inzwischen vorbei, aber es kommt wieder ein neues Jahr mit neuen Chancen.
