
Die Eigentümer eines Wohnungsrechts in demselben Gebäude sind Mitglieder des Eigentümerverbands (VvE). Diese Mitgliedschaft ist obligatorisch mit dem Eigentum an der Wohnung verbunden.
Reservefonds
Die Eigentümergemeinschaften sind verpflichtet, für die Instandhaltung des Gebäudes zu sparen. Die Wohnungseigentümer müssen einen Beitrag in den Reservefonds einzahlen, natürlich im Verhältnis zu ihrem Anteil an der Immobilie.
Dieser Beitrag stützt sich auf einen mehrjährigen Instandhaltungsplan. Liegt ein solcher Plan nicht vor, beträgt der Beitrag 0,5% des Wiederaufbauwerts der Immobilie.
Der VvE kann auf die Einzahlung in den Reservefonds verzichten, wenn:
- 80% von Mitgliedern, die in der Versammlung der Eigentümer entscheiden und;
- Die Kosten für die Instandhaltung stehen den einzelnen Eigentümern zur Verfügung.
Kasten 3
Eine Wohnung gilt für die Einkommensteuer als selbstgenutztes Eigentum, wenn:
- sie aufgrund des Eigentums (oder eines ähnlichen Rechts) verfügbar ist und
- ist der Hauptwohnsitz des Eigentümers.
Das zu versteuernde Eigenheim wird in Box 1 versteuert. Für das Wohneigentum ist eine Hinzurechnung zum Einkommen vorzunehmen, die auf dem WOZ-Wert der Wohnung basiert. Die Zinsen und Kosten des im Zusammenhang mit dem Eigenheim aufgenommenen Darlehens sind abzugsfähig, wenn die strengen Voraussetzungen für einen solchen Abzug erfüllt sind.
Das Mitgliedschaftsrecht des VvE ist eine Rechtsfigur, die neben dem Eigentum an der Wohnung besteht. Dieses Mitgliedschaftsrecht wird daher für steuerliche Zwecke getrennt vom Eigentum qualifiziert. Infolgedessen wird dieses Recht nicht in Feld 1, sondern in Feld 3 (Erträge aus Ersparnissen und Kapitalanlagen) besteuert. Folglich muss der Wert des Reservefonds in Feld 3 als Besitz behandelt werden. Wenn der VvE Schulden gemacht hat, kann dieser Wert übrigens auch negativ sein.
Freistellung
Die Fernsehsendung Radar hat sich u.a. dafür ausgesprochen, den Wert des Mitgliedschaftsrechts einer VvE von Box 3 auszunehmen. Minister Ollongren (BiZa) sieht dies jedoch nicht. Unter Antworten auf parlamentarische Anfragen Sie zieht den Vergleich mit Hausbesitzern. Auch diese müssen ihre Ersparnisse, die in Kasten 3 nicht freigestellt sind, für die (umfangreiche) Instandhaltung ihrer Häuser verwenden. Das Argument, dass Mitglieder einer VvE ihren Beitrag zum Reservefonds nicht von der VvE zurückfordern können, hält Ollongren nicht für entscheidend.
