
Dann müssen Sie vor dem 1. März 2017 die Schenkungssteuererklärung beim Finanzamt eingereicht haben.
Erklärung zur Schenkungssteuer
Der Empfänger der Schenkung muss die Schenkungssteuererklärung einreichen.
Die Verpflichtung zur Abgabe einer Schenkungssteuererklärung gilt für alle erhaltenen Schenkungen, es sei denn, der Wert der Schenkung liegt unter einem der regulären Freibeträge. Die regulären Freibeträge beliefen sich im Jahr 2016 auf:
- wenn Sie von Ihren Eltern erhalten haben: 5.304 €;
- in allen anderen Fällen: 2.122 €.
Wenn Ihnen das Finanzamt ein Steuererklärungsformular zusendet, müssen Sie in jedem Fall eine Schenkungssteuererklärung abgeben.
Ausdrücklicher Antrag auf Befreiung erforderlich
Auch wenn Sie keine Schenkungssteuer schulden, weil der Wert der Schenkung unter eine andere Freistellung fällt, muss eine Schenkungssteuererklärung abgegeben werden. Denn alle anderen als die oben genannten Freistellungen müssen ausdrücklich geltend gemacht werden. Dies tun Sie in der Schenkungssteuererklärung.
Wird die Schenkungssteuererklärung zu spät oder gar nicht eingereicht, gilt dies als Verzicht auf die Inanspruchnahme der Befreiung. In diesem Fall unterliegt die gesamte Schenkung der Schenkungssteuer.
Wie?
Die Erklärung zur Schenkungssteuer reichen Sie mit einem Formular ein, das vom Finanzamt hierfür bereitgestellt wird Formular. Dieses Formular füllen Sie am Computer aus. Anschließend drucken Sie das Formular aus, versehen es mit dem Datum und senden es an das Finanzamt Eindhoven. Wenn Sie die Steuererklärung in einer anderen Form einreichen, wird das Finanzamt Sie auffordern, das Formular nachträglich auszufüllen und einzureichen.
Urkunde über die Feststellung einer Schenkung
In vielen Fällen werden Schenkungen schriftlich festgehalten. Meistens geschieht dies in Form einer Urkunde zur Feststellung der Schenkung. Diese Urkunde kann nicht als Schenkungssteuererklärung an das Finanzamt übermittelt werden. Ihrer Meldepflicht kommen Sie nur durch Einreichung des oben genannten Formulars nach.
Die Bedeutung der Schenkungsurkunde liegt darin, dass sie als Nachweis für die von Ihnen getätigte Schenkung dient und die mit der Schenkung verbundenen rechtlichen Bedingungen festhält.
Bezahlen
Wenn Sie Schenkungssteuer schulden, warten Sie mit der Zahlung, bis Ihnen das Finanzamt den Steuerbescheid zusendet. Auf dem Steuerbescheid ist die Zahlungsfrist angegeben. Diese endet 6 Wochen nach dem Ausstellungsdatum des Steuerbescheids.
Für die Zahlung der Schenkungssteuer verwendet das Finanzamt eine spezielle Bankkontonummer: NL26 INGB 0000 4412 90. Es ist wichtig, dass Sie bei Ihrer Zahlung den auf dem Steuerbescheid angegebenen Zahlungsverwendungszweck angeben.
