Ihre Einkommensteuererklärung für 2017: bis zum 1. Mai 2018

Der Stichtag für die Einreichung der Einkommensteuererklärung hat sich vielen tief ins Gedächtnis eingegraben: der 1. April. Vor einigen Jahren wurde dieser Termin jedoch um einen Monat verschoben. Damit sollte Zeit gewonnen werden, um möglichst viele Daten in der vorgefüllte Steuererklärung (VIA).
Du musst deine Einkommensteuererklärung für 2017 einreichen vor dem 1. Mai 2018. Ein Merksatz: Was Ihre Einkommensteuererklärung betrifft, muss die Arbeit vor dem Tag der Arbeitsleistung erbracht worden sein.

Aufschub

Wenn das nicht klappt, musst du vor dem 1. Mai beim Finanzamt einen Aufschub beantragen. Das geht ganz einfach in deinem persönlichen Bereich auf der Website des Finanzamts. Um dich anzumelden, benötigst du deine DigiD erforderlich. Sollte das nicht gelingen, kannst du beim Steuer-Hotline (0800-0543) einen Aufschub beantragen. Oder du nutzt das Formular zur Fristverlängerung.

Die Fristverlängerung wird bis zum 1. September 2018 gewährt. Das Finanzamt bestätigt dies innerhalb von drei Wochen schriftlich. Sollten Sie dieses Schreiben nicht erhalten, erkundigen Sie sich bitte über die Steuer-Hotline, ob die Fristverlängerung gewährt wurde.

Wird Ihre Steuererklärung von einem Steuerberater eingereicht, beantragt dieser in der Regel standardmäßig einen Aufschub. Die Fristverlängerung im Rahmen der sogenannten „Becon“-Regelung gilt für die Steuererklärungen des Jahres 2017 bis zum 1. Mai 2019. Der Steuerberater muss die Steuererklärungen im Sinne der „Becon“-Regelung jedoch über den gesamten Verlängerungszeitraum verteilt einreichen.

Zu spät

Wenn Sie die Steuererklärung zu spät einreichen, erhalten Sie vom Finanzamt eine schriftliche Mahnung (manchmal erhalten Sie vor der Mahnung zunächst noch eine Erinnerung). In der Mahnung räumt dir das Finanzamt eine begrenzte Frist ein, um die Steuererklärung nachträglich einzureichen. Tust du dies nicht, verhängt das Finanzamt eine Verspätungsstrafe.

Die Verspätungsstrafe beträgt in der Regel € 369, bei anhaltender Nichtzahlung kann sich diese jedoch auf bis zu 5.278 € belaufen. Die Höhe dieser Geldbuße hängt nicht von der Höhe der Steuerschuld ab. Die Geldbuße wird auch dann verhängt, wenn Sie keine Steuern schulden oder eine Steuerrückerstattung erhalten.

Doch es ist der 1. April

Der 1. April ist dennoch von Bedeutung. Wenn Sie die Steuererklärung vor dem 1. April einreichen, erhalten Sie garantiert vor dem 1. Juli eine Mitteilung vom Finanzamt. Wenn Sie eine Steuerrückerstattung erwarten, möchten Sie natürlich am liebsten nicht zu lange darauf warten. Aber auch wenn Sie Steuern (nach)zahlen müssen, ist es sinnvoll, die Steuererklärung im März einzureichen. Wird der Steuerbescheid nämlich nach dem 30. Juni erlassen, berechnet das Finanzamt Steuerzinsen. Und der Zinssatz dafür beträgt nicht weniger als 4% (auf Jahresbasis). Steuerzinsen kannst du auch vermeiden, indem du rechtzeitig einen (weiteren) vorläufigen Steuerbescheid beantragst. Mehr über Steuerzinsen erfährst du in unserem Artikel Steuerzinsen – Vorbeugen ist besser ….

Ausland

Wenn Sie nicht in den Niederlanden wohnen, gelten andere Fristen als die hier beschriebenen. Ein im Ausland ansässiger Steuerpflichtiger muss die niederländische Einkommensteuererklärung vor dem 1. Juli einreichen. Auch ein im Ausland ansässiger Steuerpflichtiger kann hierfür eine Fristverlängerung beantragen. Diese wird dann bis zum 1. November gewährt. Die Steuerhotline ist für ausländische Steuerpflichtige unter der Nummer 055-5385285 (oder aus dem Ausland: +31555385385) erreichbar.

Müssen Sie eine Steuererklärung abgeben?

Das ist auf jeden Fall erforderlich, wenn das Finanzamt dich dazu aufgefordert hat. Du erhältst dann per Post und in deinem Postfach bei MeineBehörde ein Steuererklärungsschreiben.

Wenn Sie keinen Steuerbescheid erhalten haben, sollten Sie dennoch prüfen, ob Sie eine Steuererklärung abgeben müssen. Sie müssen eine Steuererklärung abgeben, wenn Sie mehr als € 45 Einkommensteuer (nach)zahlen. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, beim Finanzamt die Ausstellung eines Steuererklärungsformulars zu beantragen. Selbstverständlich können Sie die Steuererklärung aber auch direkt über Ihr persönliches Portal oder über einen Steuerberater einreichen.

Wenn Sie mehr als 45 € Einkommensteuer schulden und nicht spätestens am 14. Juli eine Steuererklärung beantragen, kann das Finanzamt Ihnen eine Verspätungsstrafe auferlegen. Diese beträgt nicht weniger als € 2.639.

Wenn du eine Steuerrückerstattung erhältst, kannst du deine Steuererklärung einreichen, sobald der zu erstattende Betrag € 15 oder mehr beträgt. Früher nannte man das einen T-Beleg, aber bei den elektronischen Steuererklärungen macht das keinen Unterschied mehr.

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