Homeoffice-Zulage von 2 € auf 2,13 €

Beschäftigte, die im Homeoffice arbeiten, können seit 2022 von ihrem Arbeitgeber eine gezielte, von der Lohnsteuer befreite Pauschale in Höhe von 2 € pro Tag erhalten.

Indexierung

Für diese Vergütung gilt die reguläre Indexierung. Es wird erwartet, dass der sogenannte Tabellenkorrekturfaktor für 2023 bei 1,063 liegen wird. Dann wird sich der gezielte Freibetrag von 2 € auf 2,13 € erhöhen. Dies geht hervor aus Antworten von Staatssekretär van Rij zu parlamentarischen Anfragen.

Der Betrag von 2 € basiert auf einer Berechnung des Nibud. Im August 2021 hat das Nibud ermittelt, dass Homeoffice-Mitarbeiter durchschnittlich 2 € pro Person und Arbeitstag an Kosten verursachen. Im März 2022 hat das Nibud diese Berechnung erneut durchgeführt. Die neue Berechnung ergibt 3,05 € pro Arbeitstag. Van Rij weist jedoch darauf hin, dass Homeoffice-Mitarbeiter mit der Erhöhung im Rahmen der Indexierung auskommen müssen. Bei der für 2023/2024 geplanten Überprüfung des WKR wird geprüft, ob der Pauschalbetrag noch den tatsächlichen Kosten entspricht.

20222021
Strom0,900,50
Wasser0,050,05
Heizung1,000,45
Kaffee/Tee1,050,95
Toilettenpapier0,050,05
Insgesamt3,052,00
Die Kosten für das Arbeiten von zu Hause aus laut Nibud

Reisekosten

Arbeitnehmer, die nicht von zu Hause aus arbeiten, können unter anderem für ihren Arbeitsweg eine gezielte, von der Lohnsteuer befreite Kilometerpauschale von maximal 0,19 € pro Kilometer erhalten. Für diese Kilometerpauschale gilt die Indexierungsregelung nicht. Es ist jedoch sehr wahrscheinlich, dass auch dieser Betrag zum 1. Januar 2023 angehoben wird. Wie hoch die neue maximale steuerfreie Kilometerpauschale sein wird, wird am Prinsjesdag bekannt gegeben.

Maximal

Sowohl die Homeoffice-Pauschale als auch die Reisekostenpauschale sind Beträge, die Arbeitgeber (unter bestimmten Voraussetzungen) bis zu einem bestimmten Höchstbetrag steuerfrei erstatten dürfen. Arbeitgeber sind jedoch nicht verpflichtet, diese steuerfreien Pauschalen zu zahlen, es sei denn, dies ergibt sich aus (kollektiven) Arbeitsbedingungen. Arbeitgeber dürfen höhere Zulagen zahlen, doch wird der über die oben beschriebenen Pauschalbeträge hinausgehende Betrag mit Lohnsteuer belastet (es sei denn, der über den Pauschalbetrag hinausgehende Teil der Zulagen wird für den Freiraum der Arbeitskostenregelung ausgewiesen und dieser Freiraum wird nicht überschritten).

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