Höherer WOZ-Wert durch Einlegung eines Einspruchs

Jedes Jahr legt die Gemeinde den Wert Ihrer Immobilie fest: den WOZ-Wert. Selbstverständlich kannst du gegen diese Wertermittlung Einspruch einlegen. Das ist auch möglich, wenn du der Meinung bist, dass der Wert zu niedrig angesetzt wurde, d. h. wenn du möchtest, dass die Gemeinde einen höheren WOZ-Wert festlegt. Die Möglichkeit, im Rahmen eines Einspruchs einen höheren WOZ-Wert zu fordern, ist seit 2015 gesetzlich verankert.

Bedeutung

An sich ist das schon bemerkenswert. Denn grundsätzlich gilt: Man kann Widerspruch einlegen, wenn man ein Interesse daran hat. Und ein Interesse besteht, wenn eine für einen selbst günstige Entscheidung über den Widerspruch einen Vorteil mit sich bringt.

Der WOZ-Wert bildet die Grundlage für die kommunalen Steuern und die Wasserverbandsabgaben. Ein höherer WOZ-Wert bedeutet natürlich höhere Abgaben.

Der WOZ-Wert Ihrer Immobilie ist zudem ausschlaggebend für die Höhe des Eigenheimfreibetrags bei der Einkommensteuer. Je höher der Wert Ihrer Immobilie, desto höher ist der Eigenheimfreibetrag und desto geringer ist der Steuerabzug im Zusammenhang mit Ihrer Immobilie.

Wenn die Pläne im Koalitionsvertrag Wenn die Politik der Regierung Rutte III fortgesetzt wird, müssen Menschen, die keine (Hypotheken-)Zinsen für ihre Wohnung zahlen, künftig wieder Einkommensteuer auf den Wohnnutzen ihrer Wohnung entrichten.

Ein höherer Wert Ihrer Immobilie bringt Ihnen steuerlich keinen Vorteil.

Höherer WOZ-Wert

Warum sollte man dann dennoch einen höheren WOZ-Wert befürworten wollen?

Dieser Wert wird im Rahmen der Prüfung der Finanzierung Ihrer Immobilie herangezogen. Ein höherer (WOZ-)Wert bedeutet mehr Sicherheit für den Kreditgeber. Dieser könnte dann bereit sein, einen höheren Kredit zu gewähren.
Außerdem kann ein höherer (WOZ-)Wert dazu führen, dass Zinsaufschläge, die Sie zahlen, entfallen. Ihre monatlichen Fixkosten können sich dadurch verringern.

Beim Verkauf einer Immobilie orientiert sich der Käufer bei der Festlegung seines Angebots häufig auch am WOZ-Wert. Auch in diesem Fall kann sich ein höherer WOZ-Wert als vorteilhaft erweisen.

Keine Nachforderung

Die Oberstes Gericht hat kürzlich entschieden, dass die am 1. Oktober 2015 in Kraft getretene Gesetzesänderung, wonach im Einspruchsverfahren auch ein höherer WOZ-Wert geltend gemacht werden kann, auch für zu diesem Zeitpunkt bereits laufende Verfahren gilt. Das ist gut, wenn man ein Verfahren laufen hatte.

Interessanter sind die ergänzenden Regelungen, die der Oberste Gerichtshof formuliert hat. Der höhere WOZ-Wert darf nämlich im betreffenden Jahr nicht zu einem höheren Grundsteuerbescheid führen. Und die Steuerbehörde darf aufgrund des höheren WOZ-Werts auch keine nachträgliche Einkommensteuer erheben.

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