Höherer zusätzlicher Steuersatz für Elektroautos

Teil des kürzlich vorgestellten Klimaabkommens ist das Ziel, dass ab 2025 nur noch emissionsfreie (d. h. vollelektrische) Personenkraftwagen verkauft werden sollen. Die steuerlichen Anreize werden in diesem Zusammenhang schrittweise abgebaut.

Zuschlag

Hierbei handelt es sich um den Zuschlag, der für die private Nutzung des Firmenwagens zu leisten ist. Dieser Zuschlag beträgt derzeit 22% des Katalogwerts des Fahrzeugs, es sei denn, es handelt sich um ein emissionsfreies Fahrzeug. Für ein vollelektrisches Fahrzeug wird bis zu einem Katalogwert von maximal 50.000 € ein Abschlag von 18% gewährt. Dadurch beträgt der Zuschlag für die ersten 50.000 € des Katalogwerts nur 4%.

Diese Sätze für die steuerliche Zurechnung gelten für Fahrzeuge, die 2019 erstmals zugelassen werden. Für ältere Fahrzeuge gelten möglicherweise andere Sätze.

Steuerliche Anreize

Sobald Elektroautos alltäglich werden, sind steuerliche Anreize nicht mehr erforderlich. Gemäß dem „Autobrief II“ sollten die steuerlichen Anreize für Elektroautos im Jahr 2021 auslaufen. Im Klimaabkommen wird dieser Termin nun auf 2026 verschoben. Das Klimaabkommen nennt die folgenden Zusatzbesteuerungssätze:

JahrZuschlagÜber maximal
20208%€ 45.000
202112%€ 40.000
202216%€ 40.000
202316%€ 40.000
202416%€ 40.000
202517%€ 40.000
202622%k. A.

Übergangsregelung

Das Klimaabkommen gibt (noch) nicht bekannt, welche Übergangsregelung zur Anwendung kommt. Derzeit gilt eine Ermäßigung des Zurechnungssatzes während der 60 Monate, die auf den Monat folgen, in dem das Fahrzeug zugelassen wird. Um zu erfahren, ob dies auch ab 2020 gelten wird, müssen wir die Gesetzesentwürfe abwarten.

Anschaffungszuschuss

Die steuerliche Förderung des Elektrofahrens über den Zusatzsteuerprozentsatz richtet sich ausschließlich an Dienstwagen. Um auch für Privatpersonen den Umstieg auf Elektrofahrzeuge (noch) attraktiver zu machen, wird es eine Anschaffungsprämie geben. Die Einzelheiten dieser Regelung müssen noch ausgearbeitet werden. Es versteht sich von selbst, dass auch diese Prämie im Zeitraum von 2020 bis 2026 schrittweise auslaufen wird.

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