
Die Einkommensteuer (IB) auf Arbeits- und Haushaltseinkommen (Box 1) wird zu einem progressiven Satz erhoben. Bis zu einem Einkommen von 19.645 € (die erste Steuerklasse) im Jahr 2014 ist 36,25% an IB. Darüber bis zu einem Einkommen von 56.531 €: 42% und darüber 52%. Der Satz in den ersten beiden Steuerklassen besteht aus einem Steuer- und einem Beitragsteil. Der Steueranteil beträgt 5,1% und der Premium-Teil 31,15%, die zusammen den vorgenannten Satz von 36,25% ergeben. Die zweite Steuerklasse reicht von einem Einkommen von 19.645 € bis 33.363 € und hat einen Steuersatz von 10,85%, was zusammen mit dem Prämienanteil von 31.15% den oben genannten Satz von 42% ergibt (zwischen einem Einkommen von 33.363 € und 56.531 € besteht der Satz - 42% - nur aus der Einkommensteuer).
In dem vom Senat am 2. Dezember 2014 verabschiedeten Gesetzentwurf Gesetz über die Langzeitpflege (Wlz), die das Allgemeine Gesetz über außergewöhnliche Krankheitskosten (AWBZ) ersetzt, wird der IB-Satz in den ersten beiden Tarifbriefen um 3% Punkte erhöht. Gleichzeitig wird der Beitragsteil um 3% Punkte gesenkt. Für die meisten Steuer- und Beitragszahler wird sich also nichts ändern. Für diejenigen, die nur IB zahlen, wird der Satz jedoch stark steigen: von 5,1%/10,85% auf 8,1%/13,85%. Bei den reinen Prämienzahlern hingegen wird der Satz sinken (von 31,15% auf 28,15%).
Nur in den Niederlanden steuerpflichtig sind vor allem ausländische Arbeitnehmer, die in den Niederlanden arbeiten, aber noch in ihrem Wohnsitzland sozialversichert sind. Sie haben oft eine so genannte A1-Erklärung, in der ihr Wohnsitzland erklärt, dass sie dort sozialversichert sind. Ab 2015 zahlen sie, wenn ihr niederländisches Arbeits- und Haushaltseinkommen 33.363 € oder mehr beträgt, 1.000 € mehr IB als 2014 (3% * 33.363 € = 1.000 €).
Nur niederländische Staatsangehörige, die im Ausland arbeiten, aber in den Niederlanden versichert geblieben sind, zahlen Sozialversicherungsbeiträge. Sie werden 2014 bis zu 1.000 € weniger an Beiträgen zahlen.
Die oben genannten Zahlen beziehen sich auf das Steuerjahr 2014. Die genauen Sätze für 2015 sind noch nicht bekannt.
