Kurz nach der Einigung über die Maßnahmen zur Stärkung der Kaufkraft (31. August, 5:23 Uhr) sind diese (teilweise?) an die Öffentlichkeit gelangt. Die folgenden Informationen entnehmen wir der Presse.
Wiederherstellung der Kaufkraft
Um die Kaufkraft der Bürger zu stärken, stellt die Regierung fast 17 Milliarden Euro bereit. Der Mindestlohn wird ab Januar 2023 auf einen Schlag um 10% angehoben (anstelle der ursprünglich geplanten schrittweisen Erhöhung um 7,5%). Die Einkommensteuer wird für 2023 gesenkt, indem der Steuersatz in der unteren Steuerklasse gesenkt und der Arbeitsfreibetrag erhöht wird. Die niedrigere Energiesteuer sowie die Senkung der Benzin- und Dieselverbrauchssteuer, die bereits 2022 in Kraft getreten sind, werden fortgeführt. Der Mietzuschuss, der Pflegezuschuss und das kindgebundene Budget werden ab 2023 erhöht (und da die erste Rate bereits im Dezember 2022 ausgezahlt wird, erhalten die Empfänger der Zuschüsse bereits vor Weihnachten etwas mehr).
Ertragssteuern
Zur Finanzierung dieser Maßnahmen werden einmalig zusätzliche Mittel in Höhe von 11 Milliarden Euro bereitgestellt. Der Rest der Ausgaben ist struktureller Natur und wird durch eine Anhebung der Körperschaftsteuer auf den steuerpflichtigen Betrag bis zu 200.000 € von 15% auf 19% finanziert. Es ist noch unklar, ob auch der Steuersatz für wesentliche Beteiligungen (AB) angepasst wird. Die Regierung hat zuvor angekündigt, dass dieser Steuersatz von 26,9% auf 29,5% angehoben wird, wobei der Steuersatz für Einkünfte aus einer wesentlichen Beteiligung bis zu 67.000 € (pro Steuerpartner) auf 26% gesenkt wird.
Darüber hinaus wird die Kaufkraftstärkung durch eine Anhebung des Steuersatzes finanziert, mit dem Einkünfte aus Sparen und Kapitalanlagen (Box 3) besteuert werden, und zwar von 31%% auf 34% (diese Erhöhung wird in drei Schritten umgesetzt). Diese Steuersatzerhöhung kommt zusätzlich zu der geänderten Berechnungsweise für die Einkünfte in Box 3 hinzu (wobei es sich aller Wahrscheinlichkeit nach um die pauschale Sparvariante handeln wird).
Prinzentag
Am Prinsjesdag (20. September 2022) wird sich zeigen, ob die in der Presse beschriebenen Pläne tatsächlich in den Gesetzentwürfen zu den Steuerplänen für 2023 enthalten sind. Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass die (bewusst oder unbewusst) durchgesickerten Informationen im Allgemeinen recht zutreffend sind.
