Hohe Zinsen für Eigenheimkredite = unwirtschaftlich!

Dass ein Kredit mit einem sehr niedrigen Zinssatz schnell als unwirtschaftlich gilt, ist vielen bekannt. Nun hat Gericht in Den Haag Kürzlich wurde entschieden, dass ein Darlehen der Eltern an ihren Sohn mit einem Zinssatz von 9% pro Jahr ebenfalls nicht als geschäftliches Darlehen eingestuft werden kann. Obwohl keine Sicherheiten vereinbart worden waren, war der Zinssatz zu hoch.

Die Situation

Der Fall stellt sich wie folgt dar. Der Sohn und seine Partnerin wohnen gemeinsam in einer Immobilie, die mit einem Annuitätendarlehen finanziert wurde, das bei den Eltern des Sohnes aufgenommen wurde. Das Darlehen hat eine Laufzeit von 30 Jahren, der Zinssatz beträgt 9% pro Jahr und die Zinsbindungsfrist beträgt 15 Jahre. Es wurden keine Sicherheiten gestellt.

Spende

Da der Sohn und sein Partner nun als steuerliche Partner gelten, können sie gemeinsame Einkommensbestandteile in ihren Einkommensteuererklärungen untereinander aufteilen. Dies gilt auch für den Saldo des Zuschlags und die Zinsen auf die Eigenheimschuld.

In der Einkommensteuererklärung für 2015 machen sowohl der Mann als auch die Frau einen Teil der Zinsen steuerlich geltend. Der Steuerprüfer korrigiert bei der Festsetzung der Einkommensteuer für das Jahr 2015 einen Teil der Zinsen. Seiner Ansicht nach gelten Zinsen in Höhe von 4,5% als geschäftsmäßig und marktkonform. Der darüber hinausgehende Teil der Zinsen ist seiner Ansicht nach nicht abzugsfähig und gilt als Schenkung des Sohnes an die Eltern.

Beruf

Der Sohn legt Berufung ein. Er macht geltend, es handele sich um ein Geschäftskredit, sodass die Zinsen vollständig steuerlich absetzbar gewesen seien. Es gelingt ihm jedoch nicht, diesen Standpunkt zu begründen. So wird angegeben, dass im Hinblick auf die Einkommenssicherung durch die Eltern ein höherer Zinssatz einer Sicherheitsleistung vorgezogen wird. Daraus lässt sich nach Ansicht des Gerichts schließen, dass die Eltern kein wesentliches Risiko eingehen, dass der Sohn seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen wird. Die familiäre Beziehung ist nach Ansicht des Gerichts der Grund dafür, dass das Darlehen an die vereinbarten Bedingungen geknüpft ist. Der vereinbarte Zinssatz von 9% ist unwirtschaftlich.

Urteil des Gerichts

Um festzustellen, welcher Zinssatz wirtschaftlich angemessen ist, muss sich das Gericht nach dessen Auffassung an einem marktüblichen Zinssatz für ein unter gleichen Bedingungen gewährtes Darlehen orientieren. Dabei kommt das Gericht zu dem Schluss, dass im Jahr 2015 bei einem Darlehen mit einer Zinsbindungsfrist von 15 Jahren, für das eine Sicherheit gestellt wird, ein Zinssatz von 3% wirtschaftlich angemessen ist. Da keine Sicherheit gestellt wurde, wird ein Aufschlag von 1,5% akzeptiert. Der Zins ist somit bis zu einem Betrag von 4,5% des Kapitalbetrags abzugsfähig.

Schenkungssteuer

Das Gericht stellt fest, dass der übermäßige Zinsanteil als Schenkung einzustufen ist. Der Sohn macht seinen Eltern eine Schenkung. In dieser Situation gilt lediglich der allgemeine Freibetrag für die Schenkungssteuer. Im Jahr 2018 beträgt dieser Freibetrag lediglich 2.147 €. Zudem gelten die höchsten Steuersätze. Auf der Grundlage der Schenkungssteuersätze für 2018 ist in dem besprochenen Fall eine Schenkungssteuer in Höhe von 30% auf die ersten 123.248 € zu entrichten. Alles, was darüber hinausgeht, wird mit 40% Schenkungssteuer besteuert. Aufgrund der hohen Steuersätze und des niedrigen Freibetrags führt das nicht geschäftsmäßige Darlehen somit schnell zu einer zusätzlichen und unerwünschten Belastung.

Geschäftsbedingungen und vollständige Unterlagen

Das Urteil bestätigt, dass es von großer Bedeutung ist, bei jedem Darlehen, das zwischen Familienangehörigen abgeschlossen wird, geschäftliche Bedingungen anzuwenden. Vielleicht noch wichtiger ist, dass die vereinbarten Bedingungen auch hinreichend begründet sind.

Haben Sie vor, in Kürze ein Darlehen mit einem (Verwandten) aufzunehmen, oder bestehen bereits Darlehensverträge mit (Verwandten)? Prüfen Sie sorgfältig, ob die vereinbarten Bedingungen geschäftsmäßig sind, und halten Sie dies in Ihren Unterlagen fest. Unsachgemäße Bedingungen können dazu führen, dass es sich, genau wie in dem beschriebenen Fall, um eine Schenkung handelt, was wiederum eine unerwünschte Besteuerung zur Folge hat.

Wenn du Hilfe benötigst oder Fragen zu Krediten und den Geschäftsbedingungen hast, kannst du dich jederzeit an einen der folgenden Ansprechpartner wenden: unsere Berater.

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