Hohe Gewinne? Gründen Sie eine GmbH

Hoher Gewinn, z. B. IB VWGNijhof

Erzielen oder erwarten Sie im Jahr 2016 einen hohen Gewinn? Dann könnte es interessant sein, Ihr Unternehmen in eine GmbH einzubringen. Dies ist sogar rückwirkend zum 1. Januar 2016 möglich, wenn Sie Ihre Absichten in einer vor dem 1. Oktober 2016 beim Finanzamt registriert Absichtserklärung oder Vorvertrag.

Hoher Gewinn?

Sie fragen sich vielleicht, was in diesem Zusammenhang unter einem hohen Gewinn zu verstehen ist. Das hängt natürlich von Ihrer persönlichen Situation ab. Im Folgenden arbeiten wir ein fiktives Beispiel aus, in dem der Unterschied in der Steuerbelastung zwischen dem Unternehmen im Rahmen der Einkommensteuer (IB) und der GmbH erläutert wird.

Körperschaftssteuer

Die B.V. zahlt auf den von ihr erzielten Gewinn Körperschaftsteuer (Vpb). Der Steuersatz beträgt 25%, für die ersten 200.000 € Gewinn gilt jedoch ein niedrigerer Steuersatz: 20%. Es wurde angekündigt, dass dieser niedrigere Steuersatz ab 2018 auf die ersten 250.000 € Gewinn und ab 2021 sogar auf die ersten 350.000 € angewendet wird (der Gesetzentwurf, in dem dies geregelt wird, muss noch eingebracht werden).

Sie können den Gewinn der B.V. jedoch nach Zahlung der Körperschaftsteuer noch nicht verwenden. Dies ist erst möglich, nachdem die B.V. diesen Gewinn an Sie ausgeschüttet hat. Auf diese Ausschüttung zahlen Sie die Steuer auf wesentliche Beteiligungen (Einkommensteuer in Box 2). Der Steuersatz für die „Anmerkelijk Belang“-Steuer beträgt 25%. Die „Anmerkelijk Belang“-Steuer wird erst fällig, wenn Sie sich den Gewinn der B.V. auszahlen lassen, die Anteile verkaufen usw. Der Aufschub dieser Steuer ist einer der Vorteile der B.V.

Von einem in einer GmbH erzielten Gewinn in Höhe von 100.000 € verbleibt netto (im Privatvermögen):

KörperschaftsteuersatzKörperschaftsteuersatz
20% 25%
€ x 1.000€ x 1.000
Gewinn100100
Körperschaftsteuer 20 25
Gewinn nach Körperschaftsteuer8075
AB 20 19
Netto (privat)6056

Einkommensteuer

Als Unternehmer kommen Ihnen bei der Einkommensteuer folgende Vergünstigungen zugute:

  • Gewinnfreistellung für KMU (14% Ihres Gewinns ist von der Einkommensteuer befreit);
  • Selbstständigenfreibetrag (ein Freibetrag vom Gewinn in Höhe von 7.280 €, der für Existenzgründer um den Existenzgründerfreibetrag erhöht wird);
  • Altersvorsorge.

Von einem in einem IB-Unternehmen erzielten Gewinn verbleibt netto (ohne Berücksichtigung der Altersrücklage):

€ x 1.000
Gewinn100
Steuerfreibetrag für Selbstständige 7
97
Ausnahmeregelung für KMU 14
Belastbar83
IB 22
Netz61

Üblicher Lohn

Aus dem obigen Vergleich geht hervor, dass der Unterschied bei der Besteuerung des Unternehmensgewinns zwischen einer B.V. und einem Unternehmen im Rahmen der Einkommensteuer bei einem Gewinn von 100.000 € nicht allzu groß ist. Da der Einkommensteuersatz mit steigendem Einkommen ansteigt, fällt der Vergleich bei höheren Gewinnen stärker zugunsten der B.V. aus. Der höchste Einkommensteuersatz beträgt 52% und ist auf das Einkommen in Box 1 ab (ungefähr) 66.000 € zu entrichten.

Ein Aspekt, der in den Berechnungen nicht berücksichtigt wird, ist, dass gemäß der sogenannten „übliche Lohn“-Regelung aus der B.V. ein Lohn bezogen werden muss, der mindestens 75% des in einer vergleichbaren Situation üblichen Lohns beträgt. Dieses Gehalt wird mit Einkommensteuer belegt, ohne dass die unternehmerischen Vergünstigungen berücksichtigt werden. Je höher das auszuzahlende Gehalt ist, desto höher muss der Gewinn sein, damit der Betrieb eines Unternehmens über eine B.V. steuerlich vorteilhafter ist als der Betrieb eines Unternehmens im Rahmen der Einkommensteuer.

Sonstige Überlegungen

Neben den Unterschieden bei der Steuerbelastung können natürlich auch andere Überlegungen eine Rolle spielen, ob man eine B.V. gründen sollte oder nicht. Die Berater von VWGNijhof würden diese Überlegungen gerne gemeinsam mit Ihnen auflisten.

Mit einem vor dem 1. Oktober 2016 registrierten Vorvertrag oder einer Absichtserklärung sichern Sie sich die Rückwirkung der Einlage in die B.V. auf den 1. Januar 2016. Sie haben jedoch noch Zeit für Ihre endgültige Entscheidung. Die B.V. muss nämlich spätestens am 1. April 2017 gegründet sein. Wenn Sie sich entscheiden, Ihr Unternehmen doch nicht in eine B.V. umzuwandeln, hat dies grundsätzlich keine Konsequenzen.

Uit GmbH.

Natürlich ist auch der umgekehrte Weg möglich. Wenn Sie Ihr Unternehmen als GmbH führen, diese Rechtsform jedoch aus steuerlichen oder anderen Gründen nicht mehr optimal zu Ihnen passt, gibt es Möglichkeiten, von der GmbH zurückzuwechseln. Auch dabei stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

Inhaltsübersicht