Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise um 9 Monate verlängert

Die Regierung teilt in einer Schreiben an die Zweite Kammer, dass die im Rahmen der Corona-Krise getroffenen Unterstützungsmaßnahmen um 9 Monate verlängert werden. In diesem Artikel finden Sie die wichtigsten Punkte zu NOW, TOZO und TVL. Darüber hinaus gibt es branchenspezifische Hilfen, und verschiedene steuerliche Maßnahmen werden verlängert.

NOW 3.0

Die NOW-Regelung wird ab dem 1. Oktober um drei Zeiträume von jeweils drei Monaten verlängert. Für jeden dieser Zeiträume muss ein separater Antrag gestellt werden. Unternehmer, die keinen Anspruch auf NOW 1.0 und/oder NOW 2.0 geltend gemacht haben, können einen Antrag auf (einen der Zeiträume von) NOW 3.0 stellen.

Die drei Zeiträume sind:

  1. Oktober, November, Dezember 2020;
  2. Januar, Februar und März 2021;
  3. April, Mai und Juni 2021.

Die Variablen, auf denen die Leistung aus NOW 3.0 basiert, sind in den genannten Zeiträumen:

Zeitraum 1Zeitraum 2Zeitraum 3
Der Umsatzrückgang muss mindestens betragen20%30%30%
Erstattung (der Lohnsumme)90% (davon werden 80% ausgezahlt)70%60%
Aufschlüsselung der Arbeitgeberbeiträge, Urlaubsgeld40%40%40%
Höchstlohn (pro Monat), auf dessen Grundlage die Leistung berechnet wird€ 9.538€ 9.538einmal der maximale Tageslohn
Vorauszahlung80%80%80%

Im Rahmen von NOW 3.0 räumt die Regierung den Arbeitgebern Spielraum ein, die Lohnsumme zu senken, ohne dass dies zu einer Kürzung des NOW-Zuschusses führt. Diese Freistellung beträgt im ersten Zeitraum 10% und steigt in den Zeiträumen 2 und 3 auf 15% bzw. 20% an. Der Abzug bei Entlassungen aus betriebswirtschaftlichen Gründen wird in NOW 3.0 aufgehoben.

TOZO

Auch die befristete Überbrückungsregelung für Selbstständige (TOZO) wird um 9 Monate verlängert. Diese Regelung gilt somit bis zum 1. Juli 2021.

Allerdings wird im Rahmen von TOZO 3 eine begrenzte Vermögensprüfung eingeführt. Diese Prüfung ist so gestaltet, dass Unternehmer nicht gezwungen sind, Teile ihres Unternehmens zu veräußern. Die Prüfung sieht vor, dass Unternehmer mit mehr als 46.250 € an unmittelbar verfügbaren Mitteln (Bargeld, Bank- und Sparkontoguthaben) keinen Anspruch auf eine Leistung haben. Die Vermögensprüfung erfolgt in Form einer vom Selbstständigen abzugebenden Erklärung, die stichprobenartig überprüft wird.

TVL

Auch für die Beihilfe zur Deckung der Fixkosten für KMU (TVL) gilt die Verlängerung um 9 Monate. Genau wie bei der NOW handelt es sich um 3 Zeiträume. Im ersten Zeitraum gelten dieselben Bedingungen wie im Rahmen der aktuellen TVL. Das bedeutet, dass Unternehmer mit einem Umsatzverlust von mehr als 30% diese Regelung in Anspruch nehmen können.

In der zweiten Tranche wird dieser Betrag auf 40% angehoben, und in der dritten Tranche können nur Unternehmer mit einem Umsatzverlust von mehr als 45% die TVL in Anspruch nehmen. Die TVL erstattet während der gesamten Laufzeit 50% der Fixkosten (deren Höhe pro Branche pauschal festgelegt wird). Der maximale Förderbetrag wird (pro 3 Monate) von 50.000 € auf 90.000 € erhöht.

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