Heimarbeiter im Wohnsitzland sozialversichert

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Das Arbeiten von zu Hause aus hat viele Vorteile, sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Heimarbeitenden. Wenn sich der Wohnsitz Ihres Arbeitnehmers jedoch nicht in den Niederlanden befindet, kann das Arbeiten von zu Hause aus dazu führen, dass der Arbeitnehmer in den Niederlanden nicht sozialversichert ist. In diesem Fall müssen Sie möglicherweise zusätzlich zur niederländischen auch eine belgische oder deutsche Lohnabrechnung für den Homeoffice-Mitarbeiter führen (lassen).

Heimarbeiter

Eine solche Situation war Gegenstand eines Urteils, in dem das Oberstes Gericht wie am 30. September 2016 festgestellt wurde. Ein in Belgien wohnhafter Programmierer ist als Angestellter bei einer niederländischen B.V. beschäftigt. Mit seinem Arbeitgeber hat er vereinbart, dass er einen Tag pro Woche von zu Hause aus arbeitet. An den übrigen vier Tagen übt er seine Tätigkeit bei einem in den Niederlanden ansässigen Auftraggeber aus.

Das Berufungsgericht stellt fest, dass der Heimarbeiter an seinem Heimarbeitstag nicht nur unterstützende Tätigkeiten ausübt. Er führt an diesem Tag tatsächlich einen Teil der vereinbarten Tätigkeiten aus. Daher gelten für ihn die Sozialversicherungsvorschriften seines Wohnsitzlandes Belgien.

Neue EU-Verordnung

Dieses Urteil wurde nach der bis zum 1. Mai 2010 geltenden europäischen Verordnung gefällt. Nach der neuen Verordnung besteht die Versicherungs- und Beitragspflicht im Wohnsitzland des Arbeitnehmers, wenn dieser 25% oder mehr in seinem Wohnsitzland arbeitet. In dem oben erörterten Fall wird diese Schwelle von 25% nicht erreicht. Ein Tag Homeoffice bedeutet nämlich, bezogen auf eine 5-Tage-Woche, dass der Homeoffice-Mitarbeiter weniger als 25% in seinem Wohnsitzland arbeitet.

Natürlich sind nicht nur Telearbeiter mit einer Versicherungs- und Beitragspflicht in ihrem Wohnsitzland konfrontiert. Deutsche Lkw-Fahrer, die 25% oder mehr ihrer Arbeitszeit in Deutschland unterwegs sind, sind in Deutschland sozialversichert und beitragspflichtig. Belgische Bauarbeiter, die bei einem Projekt in Belgien eingesetzt werden, können daher in Belgien sozialversichert und beitragspflichtig sein.

Komplex

Die Besteuerung sowie die Versicherungs- und Beitragspflicht von Arbeitnehmern, die außerhalb der Niederlande wohnen, ist oft recht komplex. VWGNijhof steht Ihnen gerne zur Verfügung, um hier Klarheit zu schaffen.

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