Hallo 2023

Das Jahr 2022 neigt sich dem Ende zu. Als Steuerexperten blicken wir am liebsten nach vorne: Was erwartet uns im Jahr 2023? Vor allem aber: Was können oder müssen wir daraus machen? In diesem Artikel gehen wir auf zwei Punkte näher ein.

Exzessive Kreditaufnahme

Der Stichtag liegt am letzten Tag des Jahres 2023. Übersteigt der Betrag, um den die Gesamtschulden des Geschäftsführers gegenüber der “eigenen” GmbH (‘s) den Schwellenwert von (700.000 € + die steuerlich anerkannte Eigenheimschuld) überschreitet, muss der DGA im Jahr 2023 Einkommensteuer zahlen (26,9%). Für Verbindlichkeiten verbundener Personen (z. B. Kinder) gilt der vorgenannte Schwellenwert unabhängig von dem für den DGA, jedoch zahlt der DGA die Steuer (nicht die Kinder).

Die gute Nachricht ist, dass wir noch das gesamte Jahr 2023 Zeit haben, um zu prüfen, ob es sinnvoll ist, diese Abgabe zu vermeiden, und welche Maßnahme(n) dafür am vorteilhaftesten sind. In unserem Factsheet Gesetz über übermäßige Kreditaufnahme bei der eigenen Gesellschaft Dort erfährst du, wie die Regelung funktioniert.

Die Schwelle von 700.000 € ist leider kein sicherer Hafen. Bei Schulden bis zu 700.000 € kann das Finanzamt nach wie vor argumentieren, dass es unrealistisch ist, dass diese vom Geschäftsführer getilgt werden können, wodurch eine verdeckte Dividendenausschüttung vorliegt. Natürlich führt diese Behauptung meist zu einer ausführlichen Diskussion, aus der die Steuerbehörde nicht von vornherein als Sieger hervorgeht. Wenn zum Vermögen der GmbH eine Renten- oder Leibrentenverpflichtung bzw. eine Altersversorgungsverpflichtung gehört, kann die Diskussion noch etwas komplizierter ausfallen.

Unternehmensnachfolge

Die Regierung hat angekündigt in der ersten Hälfte des Jahres 2023 Vorschläge zur Anpassung der Regelungen im Rahmen der (steuerlichen) Unternehmensnachfolge vorzulegen. Anlass dafür ist eine Überprüfung dieser Regelungen. Es liegt auf der Hand, dass die Regelungen (erheblich) eingeschränkt werden.

Es geht um die DSR und die BOF. Diese Abkürzungen stehen für „DoorSchuifRegeling“ und „BedrijfsOpvolgingsFaciliteit“. Die DSR kommt im Einkommensteuerrecht zum Tragen und regelt die Übertragung des Anspruchs aus einer wesentlichen Beteiligung (Aufschub dieser Besteuerung). Die BOF ist eine bedingte Befreiung von der Erbschafts- und Schenkungssteuer.

Was die Einschränkung der Fördermöglichkeiten genau bedeuten wird, wissen wir noch nicht. Es erscheint jedoch sicherlich nicht unklug, zu prüfen, inwieweit Projekte anders und/oder beschleunigt durchgeführt werden können. Möglicherweise haben wir nicht einmal bis Ende 2023 Zeit, Unternehmensnachfolgen noch nach den derzeitigen (großzügigen) Regelungen abzuwickeln.

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