Grüne Investitionen unter Beschuss

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Steuerliche Vorteile für grüne Investitionen in der Kritik”“, so lautet die Schlagzeile des „Financieel Dagblad“ vom Montag, dem 9. Februar 2015. Da die Regierung derzeit eine Studie zur Neugestaltung des Steuersystems durchführt, liegt es auf der Hand, dass auch diese Vergünstigungen unter die Lupe genommen werden.

Es handelt sich um Investitionen in (Fonds, die in) Windparks, Solarkraftwerke, Gülleaufbereitungsanlagen, Asbestbeseitigung und Ähnliches investieren. Die Rendite dieser Investitionen ist oft so gering, dass sie für den Anleger ohne steuerliche Vergünstigungen nicht interessant sind.

Die Vergünstigungen bestehen aus einer Steuerbefreiung des angelegten grünen Vermögens in Box 3 (Einkünfte aus Sparen und Kapitalanlagen) bis zu einem Betrag von 56.928 € (für steuerlich gemeinsam Veranlagte: 113.856 €) sowie einer zusätzlichen Steuerermäßigung in Höhe von 0,7% des freigestellten Wertes der grünen Anlagen. Durch die Steuerbefreiung entfällt die Steuer in Box 3 in Höhe von 1,2% des Wertes der Anlagen, sodass die steuerliche Rendite der Anlage lediglich 1,9% beträgt. Dies kommt zu der tatsächlichen (oft sehr begrenzten) Rendite hinzu, die die Anlage abwirft.

Die Befreiung in Box 3 bedeutet, dass diese grünen Anlagen auch nicht bei Regelungen berücksichtigt werden, bei denen eine auf der Grundlage von Box 3 basierende Vermögensprüfung zur Anwendung kommt. Eine dieser Regelungen ist der Mietzuschuss. Wenn durch die Investition in grüne Anlagen der Mietzuschuss gesichert wird, ist die Rendite der grünen Anlagen natürlich noch viel höher als oben dargelegt.

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