Gib in deiner Steuererklärung die korrekten Angaben zu deiner Hypothek an

Wenn Sie die Zinsen für ein Darlehen zur Finanzierung Ihrer eigenen Immobilie in Ihrer Einkommensteuererklärung absetzen möchten, muss das Darlehen eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen. Außerdem müssen Sie dem Finanzamt rechtzeitig die richtigen Angaben übermitteln.

Verwaltungspflichtiger

Wenn du dir Geld von einem sogenannten “meldepflichtigen Kreditgeber” leihst, muss der Kreditnehmer die entsprechenden Daten an das Finanzamt übermitteln. Die Steuerbehörde nutzt diese Angaben, um zu überprüfen, ob Sie die Rückzahlungsauflage erfüllt haben. Diese Auflage gilt für Eigenheimkredite, die ab dem 1. Januar 2013 aufgenommen wurden.

Alle professionellen Finanzinstitute unterliegen der Aufzeichnungspflicht. Wenn du bei einem solchen Institut einen Kredit aufnimmst, findest du die Informationen zu deinem Kredit in der Regel bereits in den Angaben, die das Finanzamt vorab in deiner Steuererklärung ausgefüllt hat.

Anderer Kreditnehmer

Wenn Sie sich Geld von einem Familienmitglied oder Ihrer eigenen GmbH leihen, unterliegt der Kreditnehmer keiner Meldepflicht. Sie müssen dann selbst rechtzeitig die richtigen Angaben an das Finanzamt übermitteln. Dazu geben Sie diese Daten in Ihrer Einkommensteuererklärung an.

Vor kurzem beschloss Appellationsgericht Arnheim-Leeuwarden „rechtzeitig“ bedeutet, dass Sie die Daten spätestens zu dem Zeitpunkt vorliegen haben müssen, zu dem der endgültige Steuerbescheid rechtskräftig wird. Ein Steuerbescheid wird rechtskräftig, wenn die Einspruchsfrist ungenutzt abgelaufen ist.

Kürzung von Amts wegen

Der Fall betrifft eine Person, die im Jahr 2014 eine eigene Wohnung gekauft hat. Der Kauf wurde mit zwei Darlehen finanziert: einem von der ABN Amro und einem von ihrem Vater. In ihrer Einkommensteuererklärung für 2016 gibt diese Frau zwar das Darlehen der ABN Amro an, nicht jedoch das ihres Vaters.

Das Finanzamt stellt den Steuerbescheid für 2016 entsprechend der Steuererklärung aus. Als die Dame feststellt, dass sie die Zinsen für das Darlehen ihres Vaters nicht abgezogen hat, beantragt sie beim Finanzamt eine von Amts wegen vorgenommene Herabsetzung dieses Steuerbescheids.

Die Steuerbehörde gibt diesem Antrag nicht statt und begründet dies damit, dass die Angaben zum Darlehen zu spät übermittelt wurden. Das Gericht bestätigt dies. Die Angaben zum Darlehen hätten spätestens am letzten Tag der Einspruchsfrist an die Steuerbehörde übermittelt werden müssen. Die fristgerechte Erfüllung der Auskunftspflicht ist eine Voraussetzung für den Abzug der Zinsen. Die Steuerbehörde hat diesen Abzug daher zu Recht abgelehnt.

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