Ein gesundes Mittagessen besteht laut der Gericht in Den Haag, im Rahmen der Lohnsteuer nicht unter die gezielte Befreiung für Arbeitsschutzmaßnahmen.
Inzwischen hat der Oberste Gerichtshof entschieden, dass die gezielte Befreiung sehr wohl gilt. Siehe unseren Artikel Gesundes Mittagessen dennoch gezielt ausgenommen.
Gesundes Mittagessen
Der Arbeitgeber, der diese Klage vor dem Gericht eingereicht hat, bietet seinen Mitarbeitern die Möglichkeit, kostenlos in der Kantine zu Mittag zu essen. Die Mittagsmahlzeiten wurden in Absprache mit einer Ernährungsberaterin zusammengestellt. Die Mahlzeiten enthalten eine Mindestmenge an Gemüse, und es werden weder Salz noch Zucker noch E-Nummern hinzugefügt.
In einer Grundsatzerklärung hat der Arbeitgeber festgehalten, dass eine gesunde Ernährung ein wesentlicher Bestandteil seiner Arbeitsschutzpolitik ist. Ärzte haben bestätigt, dass die Mahlzeiten mit dem Präventions- und Gesundheitsprogramm des Arbeitgebers im Einklang stehen.
Lohnsteuer
Ein kostenloses Mittagessen wird im Rahmen der Lohnsteuer als Sachbezug angesehen. Der zu versteuernde Wert beträgt (im Jahr 2021) 3,35 € pro Mahlzeit. Ist die Mahlzeit teurer, ist der Mehrbetrag steuerfrei; bei einer günstigeren Mahlzeit werden jedoch dennoch 3,35 € besteuert.
Der Arbeitgeber hatte diesen Lohnbestandteil im „freien Spielraum“ der Arbeitskostenregelung erfasst. Im Einspruchsverfahren macht er jedoch geltend, dass die gezielte Steuerbefreiung für Arbeitsschutzmaßnahmen Anwendung finde.
Das Gericht ist der Ansicht, dass das Arbeitsschutzgesetz ausschließlich Verpflichtungen im Zusammenhang mit Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz regelt. Eine Mahlzeit betrifft die Gesundheit des Arbeitnehmers im Allgemeinen und fällt daher nicht unter die Verpflichtungen des Arbeitsschutzgesetzes. Dabei ist nach Ansicht des Gerichts auch von Bedeutung, dass die Lohnsteuer eine Regelung für die Bewertung von am Arbeitsplatz eingenommenen Mahlzeiten vorsieht (der oben genannte Betrag von 3,35 €).
Ein Vergleich mit einem Kurs zur Raucherentwöhnung ist nach Ansicht des Gerichts nicht zutreffend. Dieser Kurs zielt nämlich darauf ab, den Arbeitsplatz rauchfrei zu halten, und der Arbeitgeber ist verpflichtet, dafür zu sorgen.
