Gesetz zur Einführung der Rechtsvermutung eines Arbeitsvertrags auf Stundenlohnbasis verabschiedet

Der Senat hat den Gesetzentwurf zur Einführung einer Rechtsvermutung für Arbeitsverträge auf Stundenlohnbasis angenommen. Dieser Gesetzentwurf ändert Buch 7 des Bürgerlichen Gesetzbuchs durch die Einführung einer Rechtsvermutung der Arbeitnehmereigenschaft bei einem niedrigen Stundenlohn. Diese Maßnahme zielt darauf ab, geringverdienende Selbstständige, bei denen es sich häufig um schutzbedürftige Arbeitnehmer handelt, besser vor Scheinselbstständigkeit zu schützen.

Schwelle und Ziel

Die Rechtsvermutung gilt für Selbstständige, die weniger als 38 € pro Stunde (Stichtag: 1. Januar 2026) verdienen. Die Einführung dieser Vermutung erleichtert es diesen Selbstständigen, ihren Rechtsstatus als Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber und, falls erforderlich, vor Gericht geltend zu machen.

Auswirkungen für Auftraggeber

Wenn Selbstständige sich auf diese Rechtsvermutung berufen, müssen die Auftraggeber nachweisen, dass kein Arbeitsvertrag vorliegt. Können die Auftraggeber dies nicht nachweisen, liegt Scheinselbstständigkeit vor. In diesem Fall hat der Selbstständige Anspruch auf den Schutz, der einem Arbeitnehmer zusteht, wie beispielsweise das Recht auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Kündigungsschutz.

Quelle: Sonstiges | Gesetzentwurf | 36.783 | 15.06.2026
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