Gesetz über unbefristete Mietverträge verabschiedet

Die Oberhaus hat am 14. November 2023 den Gesetzesentwurf „Gesetz über unbefristete Mietverträge“ angenommen. Die Gesetzesänderung tritt voraussichtlich am 1. Juli 2024 in Kraft. Dies ist der nächste reguläre Zeitpunkt für Gesetzesänderungen. Die neuen Vorschriften gelten für Mietverträge, die ab diesem Zeitpunkt abgeschlossen werden.

Wir schrieben Wir haben bereits früher über diesen Gesetzentwurf berichtet, als er von der Zweiten Kammer angenommen wurde. Es geht um die Vermietung von Wohnraum. Derzeit ist dies vorübergehend zulässig, unabhängig davon, zu welcher Zielgruppe der Mieter gehört. Der vorübergehende Mieter genießt in diesem Fall keinen Mieterschutz.

Der Name des neuen Gesetzes sagt es bereits: Die Möglichkeit, Wohnraum vorübergehend zu vermieten, wird abgeschafft. Selbstverständlich sieht das neue Gesetz eine Reihe von Ausnahmen vor. Eine vorübergehende Vermietung ohne Mieterschutz bleibt zulässig, wenn der Mieter (diese Zielgruppen müssen noch endgültig in einem Ministerialbeschluss festgelegt werden):

  • wegen seines Studiums vorübergehend in den Niederlanden wohnt;
  • aufgrund dringender Arbeiten oder Renovierungsmaßnahmen an der derzeitigen Mietwohnung vorübergehend eine andere Wohnung benötigt;
  • einen dringenden Wohnraumbedarf hat;
  • einen „Letzte-Chance“-Mietvertrag oder einen kombinierten Miet- und Betreuungsvertrag abschließt;
  • bereits vor dem Tod des zuvor mietenden Elternteils oder Erziehungsberechtigten seinen/ihren Hauptwohnsitz in der Wohnung hatte;
  • nach einer Trennung weiterhin in der Nähe minderjähriger Kinder wohnen möchte;
  • ein (ehemaliger) drogenabhängiger Mieter, der vorübergehend Betreuung benötigt.
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