Der Geschäftsführer einer GmbH kann persönlich für die von der GmbH nicht beglichenen Steuerschulden haftbar gemacht werden. Dazu muss eine (offensichtliche) Pflichtverletzung vorliegen, die mitursächlich für die Nichtbegleichung der Steuerschulden ist. Wird dem Finanzamt rechtzeitig mitgeteilt, dass die B.V. ihre Steuerschulden nicht begleichen kann (Meldung der Zahlungsunfähigkeit), muss die Steuerbehörde nachweisen, dass eine (offensichtliche) Misswirtschaft vorliegt. Ohne rechtzeitige Meldung der Zahlungsunfähigkeit liegt diese Beweislast vollständig bei dem haftbar gemachten Geschäftsführer.
Das Gericht Arnheim-Leeuwarden hatte kürzlich über den Geschäftsführer von zwei GmbHs zu entscheiden. Die eine B.V. gewährte der anderen B.V. für einen Zeitraum von gut einem Jahr ein Darlehen in Höhe von insgesamt 120.000 €, zu einem Zinssatz von 6%, ohne Sicherheiten, zur Finanzierung der Entwicklung eines vielversprechenden Produkts. Die kreditnehmende B.V. zahlte das Darlehen nicht zurück, und die kreditgebende B.V. wurde für insolvent erklärt. Bei der insolventen kreditgebenden GmbH bleiben Nachforderungsbescheide für Lohnsteuern in Höhe von über 300.000 € unbezahlt. Die Steuerbehörde macht den Geschäftsführer hierfür haftbar.
Das Gericht stimmt dem zu, auch hinsichtlich der Steuerschulden für die Zeiträume, für die rechtzeitig eine Zahlungsunfähigkeit gemeldet worden war. Nach Ansicht des Gerichts stellte bereits die Gewährung des Darlehens eine unsachgemäße Geschäftsführung dar. Die Gewährung des (relativ hohen) Darlehens entsprach nämlich nicht der normalen Geschäftstätigkeit, und zum Zeitpunkt der Darlehensgewährung hatte die darlehensgebende Gesellschaft bereits erhebliche Steuerschulden. Das Darlehen war offensichtlich risikobehaftet, und der Geschäftsführer hätte dies erkennen müssen, zum einen, weil die Bank keinen Kredit gewähren wollte, und zum anderen, weil keine Sicherheiten vereinbart wurden. Daran ändert, so das Gericht, auch nichts, dass die Steuerbehörde nach der Gewährung des Darlehens eine Zahlungsvereinbarung genehmigt hat.
