
Die Regelung zum Auszahlung kleiner Rentenbeträge wird angepasst. Sie sind künftig nicht mehr verpflichtet, kleine Rentenbeträge vorzeitig in Anspruch zu nehmen. Stattdessen werden Rentenfonds und Versicherer kleine Rentenbeträge zusammenlegen.
Geringe Rente
Die Zeiten, in denen jemand bis zu seiner Pensionierung beim selben Arbeitgeber beschäftigt war, sind längst vorbei. Das Erwerbsleben besteht heutzutage aus mehreren Beschäftigungsverhältnissen. Diese verschiedenen Beschäftigungsverhältnisse bedeuten jedoch auch unterschiedliche Rentenansprüche bei mehreren Rentenkassen oder Versicherern. Dadurch entstehen oft geringe Rentenansprüche.
Vom Rückkauf zur Zusammenlegung
Ein Rentenversicherer kann derzeit aufgrund der hohen Verwaltungskosten eigenständig beschließen, eine solche geringe Rente zwei Jahre nach Beendigung der Mitgliedschaft abzukaufen. Dieser Abkauf ist jedoch nicht im Interesse des Arbeitnehmers, da dieser dadurch keine angemessene Rente aufbaut.
Aus diesem Grund haben die Rentenversicherungsträger und die Sozialpartner beschlossen, kleine Renten künftig zusammenzulegen, anstatt sie auszuzahlen. Wie dies genau ablaufen wird, ist derzeit noch nicht bekannt. Die Pläne zur Anpassung der Regelung für den Auskauf kleiner Renten sind in einem Gesetzentwurf enthalten, der in Kürze der Zweiten Kammer vorgelegt wird. Die neue Regelung soll im Januar 2018 in Kraft treten.
