Berufungsgericht: Uber-Fahrer gelten nicht immer als Arbeitnehmer

Das Berufungsgericht Amsterdam weist die Klagen der Gewerkschaft FNV zurück, wonach alle Fahrer oder Gruppen von Fahrern von Uber Arbeitnehmer seien. Das Gericht urteilt, dass die sechs Fahrer, die im Berufungsverfahren auf der Seite von Uber mitverhandelt haben, selbstständige Unternehmer und keine Arbeitnehmer sind. Dabei spielen unter anderem folgende Faktoren eine Rolle: die Höhe der Investitionen, die die Fahrer getätigt haben (beispielsweise für ihr Fahrzeug), die Freiheit bei der Wahl ihrer Arbeitszeiten, die Strategie bei der Annahme oder Ablehnung von Fahrten und die damit verbundenen Einnahmen sowie das Risiko der Haftung und der Arbeitsunfähigkeit. Das Gericht stellt ferner fest, dass es durchaus möglich ist, dass einzelne Uber-Fahrer auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags tätig sind. In diesem Verfahren kann das Gericht dies jedoch weder für einzelne Fahrer noch für Gruppen von Fahrern feststellen.

Das Gericht hatte zuvor entschieden, dass alle Uber-Fahrer Arbeitnehmer sind. Daraufhin legte Uber Berufung ein. Im Berufungsverfahren legte das Berufungsgericht dem Obersten Gerichtshof Vorabentscheidungsfragen vor. Diese betrafen die Bedeutung des Unternehmertums bei der Einstufung eines Arbeitsverhältnisses sowie das Verfahren zur Feststellung dieser Einstufung für eine Gruppe von Arbeitnehmern. Der Oberste Gerichtshof antwortete, dass er in seinem Deliveroo-Urteil keine Rangfolge der darin genannten relevanten Umstände festlegen wollte, dass dies auch für die unternehmerische Tätigkeit gelte und dass es vorkommen kann, dass das Arbeitsverhältnis eines einzelnen Arbeitnehmers anders einzustufen ist als das anderer Arbeitnehmer, die die gleichen Tätigkeiten ausüben. Nach Ansicht des Obersten Gerichtshofs kann das Gericht keine allgemeine Beurteilung der Einstufung vornehmen, wenn die individuellen Umstände der (Gruppen von) Arbeitnehmern dafür zu unterschiedlich sind. Soweit für bestimmte (Gruppen von) Arbeitnehmern eine Beurteilung getroffen werden kann, kann das Gericht dies in der Urteilsbegründung zum Ausdruck bringen.

Quelle: Berufungsgericht Amsterdam | Rechtsprechung | ECLI:NL:GHAMS:2026:163 | 26.01.2026
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