Gericht stimmt einem üblichen Lohn von 7.500 € zu

Ein Edelmetallhändler, der nur über liquide Mittel in Höhe von 12.721 € verfügt, muss laut Finanzamt dennoch ein Gehalt von 25.000 € beziehen. Das würde das sofortige Aus für das Unternehmen bedeuten. Das Gericht und das Berufungsgericht legen das übliche Gehalt auf 7.500 € fest. Dieses Urteil verdeutlicht, wann eine Abweichung vom gesetzlichen Mindestlohn möglich ist. Ein einmaliger Verlust reicht nicht aus, wohl aber, wenn die Gehaltszahlung das Unternehmen unmittelbar in den Ruin treiben würde. Der Richter betrachtet das Gesamtbild: Liquidität, Lagerbestände, Betriebsmittel und Zukunftsaussichten.

Edelmetallhandel in schwierigen Zeiten

Der Geschäftsführer ist der einzige Arbeitnehmer. Der Geschäftsführer reicht Ende 2022 eine Lohnsteuererklärung ein und gibt dabei ein steuerpflichtiges Entgelt von 48.000 € an. Da die Zahlung ausbleibt, erlässt der Steuerprüfer einen Nachforderungsbescheid über diesen Betrag. Einige Monate später legt der Geschäftsführer Widerspruch ein. Er macht geltend, dass die Steuererklärung auf falschen Zahlen beruhe, und beantragt eine Überprüfung des Nachforderungsbescheids. Der Steuerprüfer kommt dem Geschäftsführer teilweise entgegen und senkt das steuerpflichtige Entgelt auf 25.000 €. Der Geschäftsführer legt dagegen Berufung ein.

In den Jahren 2019 und 2020 erzielt die GmbH bescheidene Gewinne. Im Jahr 2021 steigt der Gewinn dank der Corona-Hilfen auf 26.187 €. Im Jahr 2022 folgt ein Verlust von 5.664 €. Als sich der Verlust im Jahr 2023 auf 23.433 € verschlimmert, beschließt der Geschäftsführer, das Unternehmen einzustellen. Er kündigt den Mietvertrag für die Geschäftsräume und bereitet die Einstellung des Betriebs vor. Das Eigenkapital sinkt auf 40.731 €, wobei nur noch 12.721 € an liquiden Mitteln zur Verfügung stehen. Eine Auszahlung von 25.000 € würde den sofortigen Untergang des Unternehmens bedeuten. Vorräte und Betriebsmittel müssten dann verkauft werden, um die Gehälter zu bezahlen. Das Unternehmen könnte dann nicht mehr weiterarbeiten.

Gericht: Kontinuität hat Vorrang

Das Gericht legt das übliche Gehalt auf 7.500 € fest. Das Berufungsgericht bestätigt dies. Das Gesetz räumt diesen Spielraum bei strukturellen Verlusten ein, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden. Dabei zählt nicht nur die Liquidität, sondern die gesamte Finanzlage. Der Geschäftsführer hat jahrelang kein Gehalt bezogen, um Vermögen aufzubauen. Dieses ist in betriebsnotwendigen Vermögenswerten gebunden. Entscheidend ist, dass der Geschäftsführer kein Geld über andere Wege entnommen hat. Das aufgebaute Vermögen befindet sich vollständig im Unternehmen. Der Steuerprüfer darf die Augen nicht vor der Tatsache verschließen, dass das Unternehmen im Jahr 2023 weitere Verluste erlitten hat und im Jahr 2025 den Betrieb eingestellt hat.

Quelle: Berufungsgericht Den Haag | Rechtsprechung | ECLI:NL:GHDHA:2025:2591 | 30.09.2025
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