Gericht gibt verspätetem Einspruch gegen Box 3 statt

Die Bezirksgericht Nordholland hat entschieden, dass das Einkommen in Box 3 – obwohl der Einspruch verspätet eingereicht wurde – höchstens dem tatsächlichen Ertrag entspricht.

Weihnachtsurteil

In dem mittlerweile als „Weihnachtsurteil“ bekannten Urteil hat der Oberste Gerichtshof entschieden dass die pauschale Berechnung der Einkünfte aus Sparen und Kapitalanlagen (Box 3) ab 2017 gegen europäisches Recht verstößt. Es darf höchstens die tatsächlich mit dem in Box 3 zu versteuernden Vermögen erzielte Rendite besteuert werden.

Einspruch

Jeder, der fristgerecht Einspruch gegen einen rechtskräftigen Einkommensteuerbescheid eingelegt hat, kann sich auf dieses Urteil berufen. Ein fristgerechter Einspruch muss innerhalb von 6 Wochen nach dem Datum des rechtskräftigen Steuerbescheids eingereicht worden sein.

Wer keinen Einspruch eingelegt hat (oder diesen zu spät eingereicht hat), kann beim Finanzamt beantragen, dass die Steuerbescheide von Amts wegen herabgesetzt werden. Grundsätzlich wird einem solchen Antrag nicht stattgegeben, wenn er sich auf neue Rechtsprechung stützt.

Sowohl in der steuerrechtlichen Fachliteratur als auch in der Politik ist natürlich die Diskussion entbrannt, ob Steuerbescheide mit Box 3 doch von Amts wegen herabgesetzt werden sollten. Das Gericht Noord-Holland gibt hierfür den Anstoß, indem es selbst Rechtsbehelf gewährt, obwohl der Einspruch außerhalb der sechswöchigen Frist eingereicht wurde.

Die Steuerbehörde hat natürlich gegen das Urteil des Gerichts Berufung eingelegt.

Tatsächliche Rendite

Genau wie im „Kerstar“-Urteil ist auch im Verfahren vor dem Gericht Noord-Holland unstreitig, wie hoch die tatsächlich erzielte Rendite ist.

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