Genehmigung einer pauschalen Reisekostenvergütung bis Ende 2021

Eine der steuerlichen Corona-Maßnahmen, die am 1. Oktober 2021 noch nicht auslaufen, ist die Regelung zu den pauschalen Reisekostenvergütungen. Diese Regelung gilt bis zum 1. Januar 2022.

Pauschale Reisekostenpauschale

Es geht um die Regelung, die wir in unserem Artikel erläutern Pauschale (Reise-)Kostenerstattungen nach dem 31. Januar 2021. Da die Genehmigung nun bis einschließlich 31. Dezember 2021 verlängert wird, können diese Zulagen weiterhin steuerfrei gezahlt werden, unabhängig vom tatsächlichen Reiseverhalten des Arbeitnehmers.

Heimarbeitszulage

Ab 2022 läuft die Genehmigung aus. Dann kann die Regelung nur noch auf Arbeitnehmer angewendet werden, die die Voraussetzungen erfüllen. Tage, an denen ein Arbeitnehmer von zu Hause aus arbeitet, werden dann nicht mehr berücksichtigt.

Für Homeoffice-Mitarbeiter wird es jedoch eine steuerfreie Pauschale für die zusätzlichen Kosten geben, die durch die Arbeit von zu Hause aus entstehen. Diese Regelung wird im Rahmen der Steuerpläne für 2022 eingeführt. Diese Pläne werden am Prinsjesdag 2021 bekannt gegeben.

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