Geldstrafen und gemeinnützige Arbeit wegen zu Unrecht als Betriebsausgaben verbuchter Kosten

Die Staatsanwaltschaft (OM) teilt in einer Pressemitteilung Meldung von Strafen, die wegen der unrechtmäßigen Verbuchung privater Ausgaben als Geschäftsausgaben verhängt wurden.

Urkundenfälschung

Die Straftat, für die diese Strafen verhängt wurden, ist Urkundenfälschung (§ 225 Strafgesetzbuch) sowie das Steuerdelikt der Ausstellung einer unrichtigen oder unvollständigen Rechnung oder Quittung (Artikel 68 Absatz 1 Buchstabe g AWR).

Diese Straftat wurde von etwa zehn (Sub-)Auftragnehmern begangen, die Umbauarbeiten an privaten Immobilien von Unternehmern durchführten und zudem ein Schwimmbad anlegten. Die Urkundenfälschung bestand darin, dass der Name des Auftraggebers und/oder die Beschreibung der Arbeiten auf den Rechnungen geändert worden waren. Auf diese Weise trugen die (Sub-)Auftragnehmer dazu bei, zu verschleiern, wer ihr Auftraggeber war und worin die tatsächliche Art der erbrachten Dienstleistungen bestand.

Die Staatsanwaltschaft hat gegen die (Sub-)Auftragnehmer Geldstrafen verhängt, deren Höhe sich nach dem in Rechnung gestellten Betrag einschließlich Mehrwertsteuer richtet.

Gemeinnützige Arbeit

Die Unternehmer, die die (Sub-)Auftragnehmer zur Ausstellung der falschen Rechnungen aufgefordert hatten, wurden von der Staatsanwaltschaft wegen Steuerbetrugs und Urkundenfälschung bestraft. Aus der Pressemitteilung geht nicht hervor, in welcher Höhe der Steuerbetrug begangen wurde. Es wird jedoch angegeben, dass insgesamt Geldstrafen in Höhe von über 1,1 Millionen Euro verhängt wurden. Darüber hinaus wurden die Unternehmer zu Sozialstunden in Höhe von 140 bzw. 180 Stunden verurteilt.

Strafgericht

Auffällig ist, dass diese Strafen von der Staatsanwaltschaft verhängt werden. Man würde erwarten, dass Straftaten von einem Steuerrichter geahndet werden. Im Interesse einer effizienten Bearbeitung muss jedoch nicht jeder Steuerstrafprozess vor Gericht gebracht werden. Die Staatsanwaltschaft berichtet in ihrer Pressemitteilung über den Fall, da sie der Ansicht ist, dass die Öffentlichkeit informiert werden muss.

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