Gehaltserhöhung für den Geschäftsführer

Ganz am Ende des Jahres 2019 stellte sich heraus, dass das Gehalt eines Geschäftsführers und Großaktionärs (DGA) mit Wirkung zum 1. Januar 2020 von 45.000 € auf 46.000 € angehoben wird. Nicht, weil sich die Vorschriften geändert haben, sondern aufgrund einer Indexierung.

Üblicher Lohn

Ein Geschäftsführer mit Anteilseignerstatus arbeitet für eine GmbH, an der er (oder sie) alle (oder einen Großteil) der Anteile hält. Der Geschäftsführer legt daher selbst fest, welches Gehalt die GmbH für die geleistete Arbeit zahlt. Der Geschäftsführer könnte (steuerliche) Vorteile erzielen, indem er das Gehalt niedrig (oder auf null) festlegt.

Das Jahresgehalt eines Geschäftsführers darf daher nicht unter folgendem Betrag liegen:

  • 75% des Gehalts, das ein Nicht-Geschäftsführer in einem möglichst vergleichbaren Beschäftigungsverhältnis erhält; und
  • mindestens 46.000 € (im Jahr 2019: 45.000 €).

Geschäftsführer, deren Jahresgehalt im Jahr 2019 dem Mindestbetrag von 45.000 € entsprach, müssen ihr Jahresgehalt ab 2020 um 1.000 € erhöhen.

Dies ist eine kurze Zusammenfassung der Lohnregelung. Wenden Sie sich bezüglich der Anwendung in Ihrer konkreten Situation bitte an einen unserer Steuerexperten.

Inhaltsübersicht