Gehalt oder Dividende?

Ein Geschäftsführer und Großaktionär (DGA) kann seiner GmbH Mittel in Form von Gehalt und Dividende entnehmen. Welche der beiden Optionen ist im Jahr 2021 am vorteilhaftesten?

Üblicher Lohn

Bevor wir diese Frage beantworten, sei darauf hingewiesen, dass das Gehalt des Geschäftsführers den üblichen Vergütungsvorschriften entsprechen muss. Dies gilt auch für den steuerlichen Partner des Geschäftsführers, sofern dieser ebenfalls für die GmbH tätig ist.

Das Bruttojahresgehalt des Geschäftsführers muss grundsätzlich mindestens 47.000 € betragen (im Jahr 2020 lag dieser Betrag noch bei 46.000 €). Liegt es jedoch darüber, muss das Gehalt betragen:

  • 75% des Entgelts aus dem am ehesten vergleichbaren Beschäftigungsverhältnis;
  • das höchste Gehalt der “normalen” Mitarbeiter der GmbH (oder der mit der GmbH verbundenen Unternehmen).

Gehalt

Das Gehalt der GmbH ist als Lohnkosten vom Gewinn abzugsfähig, auf den Körperschaftsteuer zu entrichten ist. Beim Geschäftsführer (DGA) wird das Gehalt in Box 1 (Einkünfte aus Arbeit und Wohnung) einkommensteuerpflichtig.

Auf das Einkommen in Box 1 sind 49,51 TP3T Einkommensteuer zu entrichten. Dieser Steuersatz wird auf das Einkommen oberhalb von 68.507 € angewandt. Bis zu diesem Betrag gilt ein Steuersatz von 37,11 TP3T.

Neben der Einkommensteuer ist ein einkommensabhängiger Beitrag gemäß dem Krankenversicherungsgesetz zu entrichten. Dieser beträgt 5,75% und ist auf das Einkommen bis zu 58.311 € zu entrichten.

Die kombinierte Abgabe beläuft sich beim niedrigen Satz auf 37,1% + 5,75% = 42,85%. Und bei dem hohen Tarif auf 49,5%. Aber leider ist es noch etwas komplizierter. Bei Einkommen unterhalb des Niedrigsteuersatzes sinken nämlich der allgemeine Steuerfreibetrag (AHK) und der Arbeitsfreibetrag (AK) mit steigendem Einkommen. Dadurch liegt der tatsächliche Steuersatz höher als die zuvor berechneten 42,85%.

Dividende

Dividenden sind nicht vom Gewinn der BV abzugsfähig. Beim DGA werden Dividenden in Box 2 (Einkünfte aus einer wesentlichen Beteiligung) der Einkommensteuer unterworfen. Der Steuersatz in Box 2 beträgt: 26,9%.

Da die Dividende nicht abzugsfähig ist, fällt darauf Körperschaftsteuer an. Diese beträgt 15%. Der Gewinn nach Steuern beträgt 85%. Dieser Betrag wird ausgeschüttet und anschließend mit Einkommensteuer belegt: 26,9% * 85% = 22,865%. Die gesamte Steuerbelastung auf die Dividende beläuft sich somit auf: 15% * 22,865% = 37,865%.

Auf den Gewinn über 245.000 € muss die BV 25% Körperschaftsteuer entrichten. Die Einkommensteuer beträgt dann: 26,9% * 75% = 20,175%. Die gesamte Steuerbelastung auf die Dividende beläuft sich somit auf: 25% + 20,175% = 45,175%.

Schlussfolgerung

Was bringt dieses Zahlenspiel nun? Die Schlussfolgerung scheint zu sein, dass bis zu dem Einkommen, auf das in Box 1 der niedrige Steuersatz angewandt wird (68.507 €), ein Gehalt vorteilhafter ist als eine Dividende. Aufgrund der einkommensabhängigen Degression der AHK und der AK liegt dieser Wendepunkt jedoch deutlich niedriger: bei etwa 25.000 €.

Bereits ab 25.000 € ist der Bezug von Dividenden vorteilhafter als ein Gehalt (beachten Sie dabei bitte die Regelung zum üblichen Arbeitsentgelt). Dabei sind die möglichen Auswirkungen auf Kranken-, Miet- und Kinderbetreuungszuschläge in dieser Betrachtung noch nicht berücksichtigt.

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