Zum 1. Januar 2022 wurde das Mindestgehalt, das ein Geschäftsführer und Großaktionär (DGA) verdienen muss, auf 48.000 € angehoben.
Üblicher Lohn
Ein DGA ist eine Person, die 5% oder mehr des ausstehenden Kapitals einer BV hält. Wenn ein DGA für diese BV tätig ist, muss er ein Gehalt beziehen, das mindestens dem höchsten der folgenden Beträge entspricht:
- 75% des Entgelts aus dem am ehesten vergleichbaren Beschäftigungsverhältnis;
- die Löhne anderer Mitarbeiter der BV (oder des Konzerns);
- € 48.000.
Der letztgenannte Betrag wurde zum 1. Januar 2022 gegenüber 2021 um 1.000 € erhöht.
Das übliche Gehalt gilt auch für den Partner des Geschäftsführers, sofern dieser für die GmbH tätig ist.
Lager
Es können Umstände vorliegen, die es rechtfertigen, dass ein Geschäftsführer ein geringeres Gehalt bezieht. Der Geschäftsführer muss dies dann begründen. Ab 2022 kann man sich dabei nicht mehr auf die im Rahmen der Corona-Krise in den Jahren 2020 und 2021 geltenden Ausnahmeregelungen berufen.
