Ein Reinigungsunternehmen verfügt über zwei Dauerkarten für Ajax und kauft weitere 22 Karten für das Spiel Ajax gegen Juventus. Die Karten werden von Mitarbeitern und dem Gesellschafter genutzt. Das Unternehmen gibt an, dass die Karten der Kundenakquise und der Kundenpflege dienen. Der Steuerprüfer verhängt einen Nachforderungsbescheid für Lohnsteuern. Das Unternehmen hat nämlich nicht dokumentiert, wer die Spiele besucht hat und zu welchem Zweck. Ist die Nachforderung gerechtfertigt?
Geschäftlich?
Das Unternehmen gibt an, dass die Eintrittskarten Mittel zur Kundenakquise sind. Potenzielle Kunden werden zu Spielen mitgenommen oder erhalten Eintrittskarten. Bei Spielen und Veranstaltungen im Stadion knüpft das Unternehmen neue Kontakte, die zu Umsatz führen. Die Reinigungsbranche ist ein wettbewerbsintensiver Markt, in dem Verträge auf der Grundlage persönlicher Vergabe und Netzwerke zustande kommen. Nach Ansicht des Unternehmens hat der Prüfer nicht glaubhaft gemacht, dass es sich um einen Sachvorteil handelt.
Privat
Das Gericht urteilt, dass der Besuch von Fußballspielen in hohem Maße einen Freizeitcharakter hat. Mitarbeiter, die ein Spiel besuchen, tun dies grundsätzlich zur Befriedigung ihrer persönlichen Bedürfnisse. Es obliegt dann dem Unternehmen, den geschäftlichen Charakter der Bereitstellung glaubhaft zu machen. Dies gelingt dem Unternehmen nicht. Das Unternehmen hat nicht dargelegt, wer die Eintrittskarten genutzt hat und ob dies einem geschäftlichen oder privaten Zweck diente. Dass während eines Spielbesuchs ein Kontakt geknüpft werden kann, der sich zu einem geschäftlichen Kontakt entwickelt, ändert nichts am Freizeitcharakter des Besuchs. Der Nachforderungsbescheid wurde zu Recht erlassen.
