Anlässlich der von VWGNijhof organisierten Frühstücksveranstaltungen zum Thema „Werkkostenregelung“ (WKR) und der sich daraus ergebenden Maßnahmen im Bereich der Lohn- und Finanzbuchhaltung hat VWGNijhof den WKR-Check entwickelt. Dieses Tool wurde entwickelt, um Arbeitgebern die Möglichkeit zu geben, sich gut auf die WKR vorzubereiten, die ab dem 1. Januar 2015 verbindlich gilt.
Vorgehensweise beim WKR-Check:
Mithilfe einer Bestandsaufnahme werden alle relevanten Vergütungen und Sachleistungen für das Personal erfasst. Nach Abschluss der Bestandsaufnahme erhält der Arbeitgeber einen kurzen Bericht, in dem erläutert wird, wie die betreffenden Vergütungen und Sachleistungen im Hinblick auf das WKR einzustufen sind. Zudem wird angegeben, ob die Zulagen und Sachleistungen innerhalb oder außerhalb des Freibetrags (von 1,2% des steuerpflichtigen Lohns) liegen. Eine Überschreitung des Freibetrags wird mit einer Endabgabe in Höhe von 80% besteuert.
Auf diese Weise erhalten Arbeitgeber bereits vor dem 1. Januar 2015 einen Überblick über die finanziellen Auswirkungen und die möglichen Kosteneinsparungen bei bestimmten Lohnbestandteilen. Arbeitgeber können so rechtzeitig Maßnahmen ergreifen, um finanzielle Auswirkungen auf ein Minimum zu beschränken oder durch die Einführung des WKR Kosteneinsparungen zu erzielen.
Kosten für den WKR-Check:
VWGNijhof bietet den WKR-Check an für:
- ein Betrag von 250 € zzgl. MwSt. für Unternehmen mit bis zu 20 Mitarbeitern;
- ein Betrag von 400 € zzgl. MwSt. für Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern.
Anpassung der Finanzbuchhaltung:
Darüber hinaus empfehlen wir allen Arbeitgebern, ihre Finanzbuchhaltung anzupassen (oder anpassen zu lassen), damit im Laufe des Geschäftsjahres ein Überblick über die verschiedenen Kostenkategorien der Arbeitskostenregelung gewonnen werden kann. Auf diese Weise kann der Arbeitgeber die möglichen finanziellen Auswirkungen der Arbeitskostenregelung regelmäßig verfolgen und gegebenenfalls Korrekturen vornehmen.
VWGNijhof hat eine Übersicht über die notwendigen Änderungen erstellt, die in der Finanzbuchhaltung vorgenommen werden müssen.
Sollte ein Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen, darunter die Anpassung der Finanzbuchhaltung, nicht rechtzeitig ergreifen, kann es sein, dass er bei der Erstellung des Jahresabschlusses 2015 mit den finanziellen Konsequenzen konfrontiert wird. In diesem Fall müssen zusätzliche Arbeiten durchgeführt werden, um diese finanziellen Konsequenzen zu erfassen. Zudem besteht die Gefahr, dass ein Arbeitgeber nachträglich mit Nachforderungen bei der Lohnsteuer konfrontiert wird. Vor diesem Hintergrund rät VWGNijhof, dass Vorbeugen besser ist als Heilen, und wir bitten Arbeitgeber, sich rechtzeitig mit der WKR zu befassen.
Interessiert?
Wenn Sie Interesse haben oder weitere Informationen zum WKR-Check und/oder zur Anpassung der Finanzbuchhaltung erhalten möchten, senden Sie bitte eine E-Mail an Miranda van Gaal – van Leent: mvangaal@vwg.nl
