In unserem Artikel Senkung des AB-Tarifs und Erhöhung des Gehalts des Geschäftsführers beschreiben wir die Pläne der Regierung für Unternehmer. Die Frühjahrsbericht 2022 enthält auch Maßnahmen für Arbeitnehmer, die natürlich Auswirkungen auf die Lohnkosten der Arbeitgeber haben.
Mindestlohn
Im Koalitionsvertrag ist bereits der Plan zur Anhebung des Mindestlohns enthalten. Diese soll 2024 (um 3,75%) und 2025 (um 3,615%) erfolgen. Dies wird nun um ein Jahr vorgezogen und soll in drei Schritten erfolgen. In den Jahren 2023 und 2024 wird der Mindestlohn um 2,5% und im Jahr 2025 um 2,32% angehoben.
Kilometerpauschale
Im Koalitionsvertrag war eine Erhöhung der steuerfreien Kilometerpauschale vorgesehen. Auch diese wird um ein Jahr vorgezogen. Bereits 2023 wird die steuerfreie Kilometerpauschale von 0,19 € auf 0,21 € angehoben (auch wenn dieser Betrag noch endgültig von der Regierung festgelegt werden muss). Im Jahr 2024 wird dieser Betrag von 0,21 € voraussichtlich auf 0,23 € angehoben.
Dass der Betrag der steuerfreien Kilometerpauschale angehoben wird, bedeutet nicht, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, diesen höheren Betrag zu erstatten. Dies gilt nur, wenn dies im Tarifvertrag oder in anderen Arbeitsbedingungen vereinbart wurde.
30% Steuerung
Die 30%-Regelung ist für Arbeitnehmer aus dem Ausland (Expats) von Bedeutung. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen einen steuerfreien 30%-Anteil ihres Entgelts als Ausgleich für ihre extraterritorialen Kosten (die zusätzlichen Kosten, die dadurch entstehen, dass sie in einem anderen Land arbeiten) erhalten. Ab 2023 darf dieser Betrag maximal den Lohn in Höhe des WNT-Standards (auch bekannt als Balkenende-Standard) betragen, der im Jahr 2022 bei 216.000 € liegt.
